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Grundsicherung bedeutet, dass Ihr Existenzminimum abgesichert wird, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen.

Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, können Sie aber dennoch leistungsberechtigt sein, wenn Sie mit einem oder einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dann können Sie Sozialgeld bekommen.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – mit Ausnahme der außerschulischen Lernförderung – müssen seit dem 1.8.2019 nicht mehr gesondert beantragt werden.