| Montag bis Freitag | 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 bis 17.00 Uhr |
Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss zu den Mietkosten oder laufenden Kosten für ein Eigenheim / eine Eigentumswohnung. Es wird gewährt, um starke Belastung durch Wohnkosten bei Mietern oder Eigentümern mit geringen Einkommen abzumildern. Wohngeldberechtigt ist jeder Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe hängt von den folgenden Faktoren ab:
Als Einkommen gelten dabei alle Geld- und Sachleistungen, auch z. B. monatliche Zahlungen von Eltern oder Verwandten bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.
Wenn das Einkommen aller Haushaltsmitglieder zusammen zu hoch ist, besteht kein Wohngeldanspruch.
Einkommensgrenzen ab 2011 (gelten sowohl für Miet- als auch für Lastenzuschuss)
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder - Nettoeinkommen (in Euro)
| 1 Person | 800,00 Euro |
| 2 Personen | 1.100,00 Euro |
| 3 Personen | 1.350,00 Euro |
| 4 Personen | 1.780,00 Euro |
| 5 Personen | 2.040,00 Euro |
Für Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 % oder für Personen mit einem Grad der Behinderung unter 100 % und zusätzlich häuslicher Pflegebedürftigkeit kann sich diese Einkommensgrenze um bis zu 125,- Euro erhöhen
Es werden auch Sonderzuwendungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu einem Zwölftel auf das monatliche Einkommen hinzugerechnet.
Kapitalerträge, soweit sie 100,00 Euro übersteigen, Unterhaltsleistungen und Abfindungen zählen ebenfalls zu anrechenbaren Leistungen.
Kindergeld zählt nicht zum Einkommen!
Beim Elterngeld werden nur die Beträge als Einkommen angerechnet, die 300,00 Euro mtl. übersteigen.
Wohngeld wird nicht für unangemessen hohe Wohnkosten geleistet. Die Miete - oder im Falle von Eigenheimen und Eigentumswohnungen die Belastung - ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig.
In Wolfenbüttel (Mietenstufe 3) gelten folgende Miethöchstbeträge:
Bei zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern - Miethöchstbetrag (in Euro)
| 1 Person | 330,00 Euro |
| 2 Personen | 402,00 Euro |
| 3 Personen | 479,00 Euro |
| 4 Personen | 556,00 Euro |
| 5 Personen | 638,00 Euro |
Mehrbetrag für jeden weiteren zu berücksichtigenden Haushaltsangehörigen 77,00 Euro.
Grundsätzlich kein Wohngeld kann an Personengruppen gezahlt werden, deren Wohnkosten bereits in anderen Sozialleistungen enthalten sind.
Ausgeschlossen sind u. a. Empfänger von
Bei einem Antrag auf Wohngeld müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Haushaltsmitglieder offengelegt werden. Das gilt sowohl für Familien als auch für unverheiratete Paare. Falls nicht alle Haushaltsmitglieder Leistungen beziehen, die zu einem Wohngeldausschluss führen, kann für diese ein Wohngeldanspruch geprüft werden.
Hinweise:
Der Wohngeldantrag gilt ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei einer der Stadt Wolfenbüttel eingeht.
Für alleinstehende Auszubildende und Studenten ist ein Wohngeldanspruch nur gegeben, wenn „dem Grunde nach k e i n Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG“ besteht.
Dieses ist z. B. der Fall bei
Auch alleinstehende Wehrpflichtige und Zivildienstleistende haben für die Dauer ihres Dienstes keinen Wohngeldanspruch, es sei denn, die Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz ist abgelehnt worden.
Vermögen über 60.000 Euro für eine Einzelperson zuzüglich 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied kann ebenfalls zur Versagung des Wohngeldes führen.
Bearbeitungszeit:
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt bei einem vollständigen Antrag mit allen notwendigen Nachweisen ca. 3-4 Wochen (bei normaler Geschäftslage der Wohngeldstelle!). Die Wohngeldzahlung erfolgt dann zum Ende des Monats.
Weiterführende Links:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wohngeldrechner
BAföG
Berufsausbildungsbeihilfe
Kinderzuschlag
Nachweis sämtlicher Einnahmen, z. B.