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Führungszeugnis Erteilung erweitert

Leistungsbeschreibung

Ein erweitertes Führungszeugnis kann erteilt werden, wenn von der anfordernden Stelle (zum Beispiel Arbeitgeber) eine Bescheinigung für die Notwendigkeit ausgestellt wird.

Die Bescheinigung muss bereits die persönlichen Daten des Antragsstellers enthalten und darf nicht blanko ausgestellt und vorgelegt werden (zum Beispiel durch Herunterladen aus dem Internet). Sollte der Verdacht bestehen, dass die Antragstellerin / der Antragssteller das Formular der Bescheinigung selbst ausgefüllt hat, wird diese von uns abgelehnt und der Antrag kann nicht gestellt werden.

Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Dies umfasst u.a. Tätigkeiten bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Schulen und in Sportvereinen für Minderjährige.

Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als

  • Erzieherin oder Erzieher,
  • Lehrerin oder Lehrer,
  • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
  • Bademeisterin oder Bademeister,
  • Sporttrainerin oder Sporttrainer.

In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Bescheinigung der anfordernden Stelle
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Rechtsgrundlage

Gebühren

  • Gebühr: 13,00 Euro

Verfahrensablauf

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art NE) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art OE) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Das Führungszeugnis kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden. Die Vollmacht muss eine beglaubigte Unterschrift des Antragstellers enthalten.