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Datum: 29.09.2022

Rat beschließt Resolution zur Ganz­tages­betreuung

In seiner jüngsten Sitzung am 28. September 2022 hat der Rat der Stadt Wolfenbüttel eine Resolution zur Gewährleistung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter verabschiedet.

Zwei Kinder sitzen auf einer schaukel © Pixabay.com
Kinder beim Schaukeln

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 ist bildungspolitisch eine große Herausforderung für Land und Kommunen. Auch die Stadt Wolfenbüttel möchte diesem Anspruch gerecht werden. Mit großer Sorge blicken wir dabei aber auf die immer kürzer werdende verbleibende Zeit, die bis zur Einführung des Rechtsanspruchs noch zur Verfügung steht. Seit der Beschlussfassung auf Bundesebene im September 2021 warten wir auf Aussagen des Landes zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs in Niedersachen.

Dabei ist der Vorlauf, den das Land bei der Entscheidungsfindung auf Bundesebene hatte, nicht berücksichtigt. Der aktuelle Stillstand in der Landespolitik und die fehlende klare Positionierung seitens des Landes für eine Ausgestaltung des Rechtsanspruchs im Rahmen der Ganztagsschule macht es uns als kommunaler Schulträger unmöglich, entsprechende Vorbereitungen zu treffen und mit den Planungen zu beginnen.

Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:

  • Wann wird es landesseitig eine inhaltliche Festlegung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Niedersachsen geben?
  • Ist sichergestellt, dass der Rechtsanspruch im Rahmen der Ganztagsschule umgesetzt werden soll? Wird der in 2014 im Rahmen der Offensive Ganztagsschule eingeschlagene niedersächsische Weg fortgeführt?
  • Oder denkt das Land doch noch über den Ausbau von Horten nach?
  • Was müssen wir als Kommunen ausbauen: Schulen oder Horte?
  • Wann werden die nächsten Förderrichtlinien für den Investitionsausbau veröffentlicht?
  • Erhalten die Kommunen bei der vorgenannten Förderung dieses Mal ausreichend Zeit für die Umsetzung von großen Baumaßnahmen?
  • Stellt das Land zusätzliche Fördermittel für den investiven Ausbau zur Verfügung? Die Klärung dieser Fragestellungen, die uns als Kommune vor große Herausforderungen stellt und die mit einem großen finanziellen und personellen Ressourcenaufwand verbunden sind, ist für uns Grundvoraussetzung zur Umsetzung der Erfüllung des Rechtsanspruchs.

Die Stadt Wolfenbüttel unterstützt die Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Betreuung von Grundschulkindern ab dem Schuljahr 2026/2027 und ist bereit, Ihren Beitrag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu leisten. Für den Erfolg der Umsetzung des Rechtsanspruchs ist auch die Einbeziehung aller beteiligten Akteure vor Ort notwendig. Nur so können vor Ort akzeptierte und anerkannte Bedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs geschaffen werden. Schließlich bedürfen Baumaßnahmen und Strukturveränderungen dieser Größenordnung eines erheblichen zeitlichen Vorlaufs. Wir stehen aktuell vor der großen Herausforderung, mit den konkreten Planungen zu beginnen. Gleichzeitig sind uns die Rahmenbedingungen nicht bekannt. Wir fordern daher das Land auf, endlich Klarheit zu schaffen und den Kommunen den Beginn konkreter Planungen zu ermöglichen!

Kontakt

Stadtverwaltung Wolfenbüttel