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Datum: 03.02.2023

Stadt ist jetzt Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Verkehr.
Zwei Fahrradfahrer fahren auf einem Radstreifen, der auf einer Straße ausläuft. Auf der Straße fahren Autos. © Pixabay.com
Fahrradfahren im Straßenverkehr

Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen aber sehr enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen. Nun ist auch die Stadt Wolfenbüttel Teil der Initiative, deren Beitritt Bürgermeister Ivica Lukanic im vergangenen Jahr wie versprochen auf den Weg durch die Gremien gebracht hatte.

Die Stadt Wolfenbüttel hat sich in der Vergangenheit wiederholt um die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in sensiblen und schutzwürdigen Straßenabschnitten auch des Hauptstraßennetzes bemüht, scheiterte aber bisher regelmäßig an den starren Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Ausnahmen sind gemäß § 45 StVO nur sehr begrenzt und vor allem punktuell möglich. Wegen der ebenfalls vorgeschriebenen unterschiedlichen Geltungszeiträume führen sie zudem in einzelnen Straßenzügen zu einer unübersichtlichen Regelungsvielfalt.

Demgegenüber steht seit Jahren die Forderung der kommunalen Spitzenverbände wie auch unterschiedlichster Verkehrsinitiativen, die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf innerörtlichen Straßen unter Berücksichtigung der allgemeinen verkehrlichen Belange den Kommunen zu übertragen. Entsprechende Forderungen werden auch aus der Verkehrsforschung unterstützt, da eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit allgemein den Verkehrsfluss verstetigt und gleichzeitig die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erhöht.

Porträt von Klaus Benscheidt, Stadtbaurat Simone Peist © Stadt Wolfenbüttel
Klaus Benscheidt, Stadtbaurat

„Wir wollen Mobilität und Lebensqualität in Wolfenbüttel besser zusammen zu bringen. Dafür brauchen wir vom Bundesverkehrsminister mehr Entscheidungsfreiheit.“ erläutert Stadtbaurat Klaus Benscheidt den Beitritt zur Initiative. „Mit nachvollziehbaren, einfachen Regelungen wollen wir außerdem mehr Verständnis und Akzeptanz erreichen.“

In diesem Zuge werden ebenfalls Emissionen von Lärm, Feinstaub und Abgasen reduziert und die Aufenthaltsqualität im Straßenraum und die Wohnqualität in der angrenzenden Bebauung verbessert. Die Kernforderung ist, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Für die Änderung der StVO gibt es bereits seit 2020 ein Votum des Deutschen Bundestages. Das Verkehrsministerium hat aber die rechtlichen Voraussetzungen dafür bisher nicht geschaffen.

Gemeinsam mit über 400 Städten und Gemeinden wird sich die Stadt nun sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Umsetzung einsetzen. Konkrete Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen im Stadtgebiet auf einer solchen Grundlage bleiben als Einzelentscheidungen natürlich der Beschlussfassung in den Ratsgremien vorbehalten. Weitere Informationen zur Initiative gibt es auf der Internetseite Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden".

Kontakt

  1. Stadtentwicklung und Umwelt

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel

    Stadtmarkt 3 – 6
    38300 Wolfenbüttel

  2. Herr Frank Niemeyer

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel
    Stadtentwicklung und Umwelt

    Stadtmarkt 3–6
    38300 Wolfenbüttel