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Sonstiges Abmähen des Brachfeldes in der Brut- und Setzzeit

Gelöst / Erledigt
zuletzt bearbeitet: 30.06.2025

Atzumer Weg, 38302 Wolfenbüttel (Ahlum)

Am 27.06.2025 wurde das Brachfeld westlich von Ahlum, welches als Ausgleichsfläche für das Neubaugebiet Södeweg ausgewiesen wurde, abgemäht, obwohl die Brut- und Setzzeit erst am 15.07.2025 endet. Brachfelder dürfen m. E. erst ab 16.08. bis 31.03 gemäht oder gemulcht werden. Wie verträgt sich das mit dem NLandLG?

Kategorie: Sonstiges

Bearbeitung

30.06.2025 10:24
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Stellungnahme des Grünflächenamtes:
1. Hintergrund zur Fläche
Bei der Fläche handelt es sich um eine Ausgleichsfläche im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet Södeweg. Solche Flächen dienen dem ökologischen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft und unterliegen in der Regel einem Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) mit konkreten Vorgaben zur Mahd, Bepflanzung oder Nutzung.

Für die genannte Fläche sieht der Maßnahmenkatalog ausdrücklich eine Mahd im Zeitraum Ende Juni bis Anfang Juli vor. Ziel dieser Regelung ist es, spezielle, konkurrenzschwache Pflanzenarten sowie bestimmte Insektenarten zu fördern, die auf eine solche Pflegenutzung angewiesen sind. Der Zeitpunkt ist also bewusst ökologisch gewählt, um die Artenvielfalt zu stabilisieren und zu fördern.

2. Vereinbarkeit mit dem Niedersächsischen Waldgesetz (§ 33 NWaldLG): Sie verweisen zu Recht auf § 33 NWaldLG, der während der Brut- und Setzzeit (01.04.15.07.) grundsätzlich bestimmte Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen einschränkt. Allerdings erlaubt das Gesetz Ausnahmen, insbesondere dann, wenn es sich um behördlich abgestimmte Pflegekonzepte handelt wie in diesem Fall bei einer Ausgleichsfläche.

Daher ist die Mahd trotz Brut- und Setzzeit rechtlich zulässig, sofern sie im Einklang mit den behördlich genehmigten Vorgaben zur Pflege dieser Ausgleichsfläche erfolgt ist.

30.06.2025 06:16
Status: In Bearbeitung

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