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Straßenschäden an Radwegen Durchfahrsperre ohne Wirkung

Ungelöst / Beendet
zuletzt bearbeitet: 31.03.2025

Forstweg 29, 38302 Wolfenbüttel

Am Endes des Forstweges in Richtung Groß Stöckheim sollen Poller verhindern, dass Kraftfahrzeuge den weiter führenden Weg benutzen. Ein seitlicher Poller ist jedoch so versetzt worden, dass vermehrt PKW´s den Weg benutzen und so Fahrradfahrer, insbesondere auf dem viel befahrenen Weser - Harz - Heide - Fernradweg gefährden.

Kategorie: Straßenschäden an Radwegen

Bearbeitung

31.03.2025 11:07
Status: Ungelöst / Beendet
Meldung: Am Standort der Absperrpfosten beginnt der beschilderte Geh- und Radweg und das Befahren ab dort ist nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung erlaubt, von denen es aufgrund der bewirtschafteten Felder einige gibt.

Dadurch, dass der Weg mit dem Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) beschildert ist, sind die Absperrpfosten jedoch grundsätzlich überflüssig und haben eher symbolischen Charakter, da jedem unbefugten Fahrzeugführer klar sein muss, dass er dort nicht fahren darf.

Dass die Beschilderung von Verkehrsteilnehmern ignoriert wird, die nicht über eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Weges verfügen, kann nur durch die Polizei kontrolliert werden. Hier handelt es sich um Verstöße im fließenden Verkehr, für deren Kontrolle und Ahndung nur die Polizei befugt ist. Allerdings können gegen Fahrzeuge private Anzeigen beim Landkreis Wolfenbüttel, Straßenverkehrsamt, gestellt werden.

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