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Sonstiges Parken im Halteverbot

Ungelöst / Beendet
zuletzt bearbeitet: 09.04.2026

Ringstraße 25, 38304 Wolfenbüttel (Wolfenbüttel)

Ich habe das vor einigen Wochen schon bemängelt. In der Ringstr. an der Stelle gibt es ein Halteverbot/Parkverbot. Dazu das Parken im Kurvenbereich was die Sicht versperrt. Das Halteverbot resultierte mal aus einem Feuerwehreinsatz von vor einigen Jahren, da die Einsatzfahrzeuge nicht von der Ringstr. in den Mühlengrund einbiegen konnten. Nun gab es leider einen Fall von einem Brand im Gartenverein und da standen an dem Tag glücklicherweise keine Fahrzeuge im Parkverbot. Auffällig war immer eine rotes Fahrzeug und ein silberner BMW. Die standen die letzten Tage aber nicht mehr dort. Auffällig war das nach den Bränden das Parkverbot respektiert wurde. Nun stehen aber wieder erneut Fahrzeuge dort und in der Ringstr. die letzten Tage auch in Feuerwehrzufahrten. Meines Wissens ist es so geregelt das der Ordnungsdienst in seinen Dienstzeiten den ruhenden Verkehr überwacht und nach Dienstschluss die Polizei übernimmt. Wenn die Überwachung nicht mehr gegeben ist, dann muß man mal über eine Aufstockung des SOD nachdenken.

Kategorie: Sonstiges

Bearbeitung

15.04.2026 10:35
Status: Ungelöst / Beendet
Meldung: Bezüglich Ihres Hinweises über Parkverstöße in der Ringstraße wrude der SOD beauftragt, zunächst bis zum 24.04.2026 den Bereich verstärkt zu kontrollieren und Parkverstöße zu ahnden. Sollte darüber hinaus Bedarf festgestellt werden, wird der Auftrag entsprechend verlängert.
09.04.2026 09:21
Status: Ungelöst / Beendet
Meldung: Der Stadtordnungsdienst SOD - freiwillige Aufgabe der Kommune - führt Kontrollen im Rahmen seiner personellen und zeitlichen Kapazitäten durch. Die Stadt Wolfenbüttel hat sich schon vor vielen Jahren dazu entschieden, zu gewissen Zeiten einen SOD einzusetzen und für verschiedene Aufgaben (nicht nur zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs) vorzuhalten. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, gerade auch im ruhenden Verkehr, ist aber nicht die alleinige Aufgabe der Kommune (hier: der Stadt Wolfenbüttel). Neben den Verwaltungsvollzugsbeamten der Kommune ist insbesondere die Polizei berechtigt, entsprechende Kontrollen durchzuführen und das festgestellte Fehlverhalten zu ahnden.

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