nicht zugelassenes Fahrzeug
Grauhofstraße 2, 38304 Wolfenbüttel
abgemeldetes KFZ was vorher Ringstr. stand und nun in der Grauhofstr. . Ringstr. waren vorher keine Kennzeichen angebracht und nun in der Grauhofstr. mit den alten Kennzeichen, aber ohne Zulassung/bzw. irgendein Aufkleber was das simulieren soll. In der alten Meldung stand gelöst/erledigt, aber ist nur eine Ortsverlagerung und das Problem besteht weiterhin. Es gibt in Deutschland ein Pflichtversicherungsgesetz. Egal ob das Fahrzeug nun immer noch vom Eigentümer dort abgestellt wurde oder der schon besagte Autohändler. Beide haben sich an die Gesetze zu halten. Da überall Parkraum fehlt ist das ganze sehr ärgerlich und gesetzlich auch nicht erlaubt. Wenn die Stadt Wolfenbüttel das im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht hinbekommt muß man eine Instanz höher gehen und darauf hinweisen. Ich habe darauf hingewiesen das der Ortswechsel von dem Fahrzeug statt gefunden hat und auch was die Kennzeichen angehen. Die Sachlage ändert sich dadurch nicht und eine Frist die gewährt wird auch nicht.
Kategorie: Sonstiges
Bearbeitung
17.11.2025 06:31Status: In Bearbeitung