Testpflicht in der Kindertagesbetreuung bleibt bestehen
Alle in Kindertagesstätten betreuten Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt müssen sich seit dem 15. Februar 2022 pro Woche dreimal verpflichtend testen, um Zutritt zu ihrem Angebot der Kindertagesbetreuung zu erhalten. Diese Testpflicht bleibt auch mit der heute vom Land veröffentlichten neuen Coronaverordnung bestehen und gilt zunächst weiterhin bis zum 29. April 2022.
Bei Auftreten eines bestätigten Infektionsfalles kann anlassbezogen eine Ausweitung der Testhäufigkeit erfolgen (ABIT = Anlassbezogenes Intensiviertes Testen), um den Betrieb einer Gruppe aufrechtzuerhalten. Dies bedeutet, dass Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres sich täglich vor Besuch der Einrichtung testen müssen, als K1-Personen (enge Kontaktperson) die Einrichtung aber weiter besuchen dürfen. Diese Maßnahme kann durch ein Gesundheitsamt zur Vermeidung einer Quarantänisierung von K1-Kindern angeordnet werden.
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Autor/in: Admin