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Datum: 27.05.2022

Jobcenter Wolfenbüttel zahlt ab Juni 2022 Geldleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine aus

Ab dem 1. Juni 2022 betreut das Jobcenter Wolfenbüttel Geflüchtete aus der Ukraine, die seit Februar 2022 in Deutschland sind oder neu einreisen. Flüchtlinge aus der Ukraine haben bislang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Vor der ukrainischen Flagge stehen, in umgekehrter Farbkombination, Menschen Hand in Hand, dargestellt wie ein Scherenschnitt. © Pixabay.com
Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Bundestag und Bundesrat haben entschieden, dass diesen Menschen der Zugang zum SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) möglich sein soll, wenn eine durch die Ausländerbehörde ausgestellte sogenannte Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden kann.

Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Die Geflüchteten können Anträge auf Leistungen nach dem SGB II persönlich beim Jobcenter Wolfenbüttel oder auch online stellen. Der Antrag findet sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.

Große Herausforderung für das Jobcenter

Zum 1. Juni 2022 hat das Jobcenter für rund 800 Menschen sicherzustellen, dass die zustehende Sozialhilfe rechtzeitig ausgezahlt wird. Der Geschäftsführer des Jobcenters, Thomas Vogel erklärt: „Nur ganz wenige Personen konnten bislang ein eigenes Konto in Deutschland eröffnen. Die Auszahlung muss daher als Barleistung organisiert werden. Das ist eine zusätzliche Herausforderung, da dafür persönliche Termine notwendig werden.“ Dabei unterstützen sowohl die Kreiskasse des Landkreises Wolfenbüttel als auch die Gemeindekassen der Samt- und Einheitsgemeinden im Landkreis das Jobcenter. Vogel: „Ich bin dem Landkreis und den Gemeinden sehr dankbar, dass hier unbürokratisch zum Wohle der Menschen geholfen wird.“ Künftig muss die Auszahlung aber auf ein inländisches Konto möglich sein. Daher werden alle Personen ohne Konto gebeten, so schnell wie möglich ein Konto einzurichten.

Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit konnte das Jobcenter nur wenige berechtigte Personen über die Auszahlung oder Ansprüche direkt informieren. „Es fehlen uns schlicht Daten für einfache und schnelle Kontaktwege, wie Telefon oder E-Mail. Postadressen sind nicht verlässlich, da zum Beispiel Briefkästen nicht beschriftet sind oder die Personen nur vorübergehend dort wohnen. Wir haben früh Kontakt zu ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfernetzwerken aufgenommen, um über diese Wege die Menschen erreichen zu können. Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird“, so Vogel.

Persönlicher Termin im Jobcenter für Personen ohne Kontoverbindung

Wenn keine deutsche Kontoverbindung vorliegt, ist ein persönlicher Termin im Jobcenter vor Antragstellung erforderlich. Das Jobcenter hat dafür jeweils von 8 bis 14.30 Uhr geöffnet. Eine Begleitung durch Personen, die übersetzen könnten, ist hilfreich.

Um die Zahl der vorsprechenden Menschen zu entzerren, wird die Auszahlung für Geflüchtete in der Stadt Wolfenbüttel an drei Tagen und nach alphabetischer Reihenfolge erfolgen:

  • 30. Mai 2022 für Personen mit Nachname A-H
  • 31. Mai 2022 für Personen mit Nachname I-Pi
  • 1. Juni 2022 für Personen mit Nachname Pj-Z

Berechtigte Personen in den Gemeinden können direkt in die Samt- beziehungsweise Einheitsgemeindeverwaltung gehen und erhalten ihre Zahlungen an den dortigen Kassen. Auszahlungstag ist dort jeweils der 1. Juni 2022.

Für die Auszahlung müssen gültige Ausweisdokumente vorgelegt werden. Der persönliche Kontakt soll zudem genutzt werden, um fehlende Angaben zu Bankverbindungen und gegebenenfalls auch Wahl einer Krankenkasse und Kontaktdaten zu erfragen.

Personen, die eine Kontoverbindung mitgeteilt haben, wird die zustehende Hilfe spätestens am 1. Juni 2022 gutgeschrieben. Ein persönlicher Termin im Jobcenter ist für diese Personen nicht notwendig. Alle geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer, die bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch das Sozialamt des Landkreises erhalten haben, werden zum 1. Juni 2022 auch die Grundsicherungsleistungen erhalten.

Kontakt

  1. Landkreis Wolfenbüttel