Aufgrund des gesunkenen Inzidenzwertes bietet die Wolfenbütteler Stadtverwaltung ab Montag, 21. Juni 2021, Dienstleistungen auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung an. Dazu wird das Sonderbüro im Stadtmarkt 7a (ehemalige Tourist-Info) wieder wie im vergangenen Jahr geöffnet.
Öffnungszeiten sind Montag und Donnerstag am Nachmittag von 14 bis 18 Uhr und Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr. Letzter Einlass ist 30 Minuten vor Schließung. In der Warteschlange sind die Abstandsregeln zu beachten. Die Möglichkeit der Terminvereinbarung über das Bürgerbüro im Rathaus bleibt parallel, insbesondere für einen benötigten barrierefreien Zugang, bestehen.
Damit die Anliegen auch vollständig abgearbeitet werden können, ist es zwingend erforderlich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger vor dem Besuch auf der Internetseite der Stadt Wolfenbüttel informieren, welche Unterlagen mitgebracht werden müssen. Rückfragen können im Einzelfall auch über die Telefonnummer 86-555 erfolgen.
Dienstleistungen, die auch ohne persönliches Erscheinen möglich sind (zum Beispiel An- und Abmeldungen von Nebenwohnsitzen, Beantragungen von Fischereischeinen, Ausstellungen von Melde- oder Lebensbescheinigungen, Selbstauskünfte zur Steuer-ID und die An-, Um-, und Abmeldungen von Gewerbeanzeigen) sollten weiterhin schriftlich erfolgen. Bewohnerparkausweise können mit und ohne Terminvergabe beantragt werden.
Aufgrund des reduzierten Platzes im Büro Stadtmarkt 7a können Kinderreisepässe nur nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro beantragt werden. Diese Dienstleistung wird ohne Terminvereinbarung nicht angeboten. Auch die Abholung von Fundsachen kann nur im Bürgerbüro nach Terminvereinbarung angeboten werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten die Flut an E-Mails, Anrufen und Terminen so schnell wie möglich ab, Verzögerungen sind aber leider nicht zu verhindern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung können den Frust der Bürgerinnen und Bürger in diesem Zusammenhang zwar verstehen, sind aber die falsche Stelle, dem aufgestauten Ärger Luft zu machen. Die Corona-Pandemie ist für alle eine enorme Belastung, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Medizinische Masken Pflicht in allen Dienststellen
Ein sogenannter medizinischer Mund-Nase-Schutz ist ab sofort auch für den Besuch von Dienststellen der Stadt Wolfenbüttel nach Terminvereinbarung in dringenden Fällen Pflicht.
Vorgeschrieben sind somit „Standard-OP-Masken“. FFP2/KN95-Masken oder FFP3-Masken sind auch erlaubt. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht weiterhin komplett ausgenommen. Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren ist es erlaubt, weiterhin einen Mund-Nase-Schutz aus Stoff – eine sogenannte Alltagsmaske - zu tragen.
Stadtkasse und Vollstreckungsangelegenheiten
Einzahlungen können im Überweisungswege oder im elektronischen Zahlungsverkehr auf nachfolgende Stadtkassenkonten vorgenommen werden:
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Braunschweigische Landessparkasse IBAN: DE30 2505 0000 0009 8020 83 / BIC: NOLADE2HXXX
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Deutsche Bank AG IBAN: DE45 2707 2537 0010 7433 00 / BIC: DEUTDE2H277
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Bankhaus Seeliger IBAN: DE33 2703 2500 0000 0063 80 / BIC: BCLSDE21XXX
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Volksbank eG IBAN: DE94 2709 2555 0108 6251 00 / BIC: GENODEF1WFV
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Commerzbank AG IBAN: DE65 2704 0080 0653 0000 00 / BIC: COBADEFFXXX
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Postbank IBAN: DE27 2501 0030 0006 4373 07 / BIC: PBNKDEFF250
Erreichbarkeit per E-Mail: stadtkasse@wolfenbuettel.de und vollstreckung@wolfenbuettel.de.