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Datum: 17.06.2026

Fahrrad-Piktogramme auf der Kleinen Breite und Grauhofstraße: Diese Regeln gelten

Seit der Markierung von Fahrrad-Piktogrammen (sogenannten Fahrrad-Piktogrammketten) auf der Straße Kleine Breite und auf der Grauhofstraße verzeichnet die Stadt Wolfenbüttel vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung zu den dort geltenden Verkehrsregeln. Die Stadt nimmt dies zum Anlass, um über die rechtliche Situation aufzuklären und für mehr Klarheit im Straßenverkehr zu sorgen.

Blick auf eine ruhige Straße in einem Wohngebiet mit parkenden Autos entlang des Fahrbahnrandes. Im Hintergrund stehen mehrgeschossige Wohnhäuser mit hellen Fassaden und roten Ziegeldächern, flankiert von Bäumen und Gehwegen. © Stadt Wolfenbüttel
Eine Fahrrad-Piktogrammkette in einer Wohnstraße

Piktogramme weisen auf bestehendes Recht hin – keine Fahrradstraßen

Die auf der Fahrbahn aufgebrachten Fahrradsymbole dienen der Orientierung: Sie weisen darauf hin, dass Radfahrende die Fahrbahn nutzen dürfen – und zwar auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist, für den keine Benutzungspflicht gilt. Für alle Verkehrsteilnehmenden gelten weiterhin die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Piktogramme begründen keine neuen Sonderrechte, sondern unterstützen lediglich die bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere machen sie aus den betroffenen Straßen keine Fahrradstraßen.

Regeln für den motorisierten Verkehr: Überholabstand beachten

Die Straßenverkehrsordnung sieht die Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrende grundsätzlich vor. Für den motorisierten Verkehr gilt daher weiterhin: Das Überholen von Radfahrenden bleibt zwar erlaubt, allerdings nur unter strenger Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Metern innerorts. Kann dieser Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden, darf nicht überholt werden.

Mehr Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme

Die neuen Piktogrammketten sollen das gegenseitige Verständnis fördern, die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden erhöhen und somit aktiv zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Sie verdeutlichen, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn ein regulärer und gleichberechtigter Bestandteil des Straßenverkehrs ist.

Eingesetzt werden diese Markierungen insbesondere dort, wo in der Vergangenheit durch Radwege ohne Benutzungspflicht fälschlicherweise der Eindruck entstanden ist, dass Radfahrende nicht auf der Fahrbahn fahren dürften. Die Stadt Wolfenbüttel bittet alle Verkehrsteilnehmenden um gegenseitige Rücksichtnahme, um ein sicheres und partnerschaftliches Miteinander auf den Straßen zu gewährleisten.

Kontakt

© Jenko-Sternberg
Radverkehrsbeauftragte der Stadt Wolfenbüttel

Valerie Agartir

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Stadtentwicklung und Mobilität

Stadtmarkt 3 – 6
38300 Wolfenbüttel