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Datum: 10.06.2022

Grundsteuerreform: Ab Juli müssen Grundsteuererklärungen abgegeben werden

„Ich freue mich sehr über die große Resonanz auf die Einladung zu einem Pressegespräch zur anlaufenden Grundsteuerreform“, so Bürgermeister Ivica Lukanic. „Das wird dem Anlass gerecht.“

Drei Frauen und zwei Männer stehen vor dem Rathaus und halten ein Plakat in den Händen. © Stadt Wolfenbüttel
Von links: Annina Kuß (Sachgebietsleiterin der Einheitlichen Grundbesitzstelle im Finanzamt Wolfenbüttel), Bürgermeister Ivica Lukanic, Finanzamtsvorsteherin Rita Koch, Alexandra Krohn (Abteilungsleiterin Steuern und Gebühren der Stadt Wolfenbüttel) und Erster Stadtrat Knut Foraita.

Gemeinsam mit der Vorsteherin des Finanzamts Wolfenbüttel, Rita Koch, und weiteren Vertretern beider Verwaltungen wurden wesentliche Elemente und Schritte der Grundsteuerreform präsentiert.

Im vergangenen Jahr wurde das niedersächsische Grundsteuergesetz beschlossen, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt. Notwendig ist die Neuregelung, da das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Besteuerung für verfassungswidrig erklärt hat. Die bisherigen Einheitswerte sind hinter den tatsächlichen Entwicklungen bei Grundstücken in erheblichem Maße zurückgeblieben. Dies führte zu einer Werteverzerrung und zu einer Ungleichbehandlung. Dadurch ist auch die Belastungsverteilung im Laufe der Zeit unzutreffend geworden. Durch die Reform wird es zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Das kann sowohl ein Mehr als auch ein Weniger für den Einzelnen sein.

„Es geht uns auch darum aufzuklären, dass gegenwärtig nur das Finanzamt der richtige Ansprechpartner für alle anstehenden Fragen ist“, so Rita Koch. „Die Stadt Wolfenbüttel und die anderen Kommunen im Bezirk des Finanzamts kommen erst im Laufe der nächsten Jahre zum Zug, wenn die endgültigen Steuerbescheide zum 1. Januar 2025 erstellt werden.“ Die Leiterin des Finanzamts wies gemeinsam mit der Sachgebietsleiterin der Einheitlichen Grundbesitzstelle Annina Kuß auf Mein Elster (ehemals ElsterOnline-Portal) hin. Hierbei handelt es sich um ein von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestelltes Portal, über das man die Steuererklärung, Steueranmeldungen webbasiert erfassen und abgeben kann. Mit diesem System sollten sich die Eigentümerinnen und Eigentümer rechtzeitig vor dem 1. Juli 2022 vertraut machen. Zur Umsetzung der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, ab dem 1. Juli 2022 eine Erklärung zu seinem Grundstück gegenüber seinem Finanzamt in elektronischer Form abzugeben.

Das Finanzamt Wolfenbüttel schreibt derzeit die rund 90.000 Grundstückseigentümer an und informiert über diese Pflicht. Für das niedersächsische Berechnungsmodell sind nur wenige Angaben notwendig: die Adresse und die Flächengröße des Grundstücks sowie die Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht–Wohnen. Anders als beim Bundesmodell ist die Steuererklärung nur einmal abzugeben. Ab dem 1. Juli 2022 kann die Meldung elektronisch über das „Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de“ schnell und bequem eingetragen und übermittelt werden. Bis zum 31. Oktober 2022 sind die Erklärungen abzugeben. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger ihren Anteil an der Neubewertung ihres Grundstückes geleistet. Den Rest erledigt dann die jeweils zuständige Verwaltung. In den aktuell verschickten Informationsschreiben des Finanzamts finden die Angeschriebenen das jeweilige Aktenzeichen sowie diverse Erläuterungen. Dazu zählen unter anderem Grundstücksinformationen.

„Und die Stadt möchte frühzeitig darüber aufklären, dass sämtliche Eigentümer ab 1. Januar 2025 Grundsteuer in einer anderen Höhe zahlen werden“, so Erster Stadtrat und Kämmerer Knut Foraita. „Etwa eine Hälfte der Steuerpflichtigen, und zwar diejenigen mit neueren Immobilien, werden etwas weniger als zuvor zahlen, und etwa die andere Hälfte der Steuerpflichtigen, diejenigen mit älteren Immobilien, werden mehr zahlen“, ergänzt seine Kollegin Alexandra Krohn. Es wird nämlich ein Lage-Faktor von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berücksichtigt. Mithilfe des Grundsteuer-Viewers lässt sich der Lage-Faktor für jeden nachvollziehen.

Der durch das Land Niedersachsen entwickelte Grundsteuer-Viewer leistet bei der Erstellung der Erklärungen verschiedene Hilfestellung. Es handelt sich dabei um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abgelesen werden können und der Lage-Faktor informatorisch zur Verfügung gestellt wird.

Die Vertreter der Stadt wiesen darauf hin, dass zum 31. Dezember 2024/1. Januar 2025 aufkommensneutral umgestellt werde, das heißt ab 1. Januar 2025 derjenige Hebesatz zur Anwendung kommen werde, der sicherstelle, dass die Stadt Wolfenbüttel in der Summe aller Grundsteuerzahlungen dasselbe Aufkommen erzielen kann wie zuvor. „Um dies zu erreichen, wird der Hebesatz allerdings deutlich angehoben werden müssen, da die nach dem neuen Verfahren ermittelten Hebesatzgrundlagen in der Summe niedriger ausfallen werden“, so Foraita.

Die Abgabe der Erklärung soll nur online erfolgen. Es kann auch ein bestehender Zugang zu ELSTER eines Angehörigen zur Erklärungsabgabe genutzt werden. Kinder können damit beispielsweise für ihre Eltern die Erklärung elektronisch abgeben. Hier besteht keine Begrenzung bei der Anzahl der abzugebenden Steuererklärungen. Sollten die Eltern zum Beispiel 25 Eigentumswohnungen besitzen, können die Kinder 25 Grundsteuererklärungen für die Eltern über den eigenen ELSTER-Zugang abgeben. Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können zudem die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können die Erklärungsabgabe übernehmen. Sollten Grundstückseigentümer keinerlei Möglichkeit haben, die Erklärung elektronisch abzugeben, dann sollten diese sich an ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Alle Vertreter beider Behörden wiesen abschließend nochmal darauf hin, dass entscheidend sei, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, die sich auf den aktuellen baulichen und grundstücksmäßigen Bestand dieses Jahres beziehen. „Natürlich werden wir uns vorbehalten, stichprobenartig die Richtigkeit der gemachten Angaben vor Ort zu überprüfen. Das dient der Steuergerechtigkeit.“

Hintergrund

Die Grundsteuer hat für die kommunalen Haushalte eine enorme Bedeutung. Nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt die Grundsteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen dar. Allein in Niedersachsen belief sich das Grundsteueraufkommen im Jahr 2020 auf insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro, bundesweit auf rund 14 Milliarden Euro.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Aufkommen für die Kommunen zu sichern und die Neuregelungsfrist des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten. Ab dem 1. Januar 2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden. Niedersachsen hat sich für eine selbstentwickelte Lösung entschieden. Das Flächen-Lage-Modell ist leicht umsetzbar und enthält keine streitanfälligen Determinanten.

Gegenüber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell ist beim Flächen-Lage-Modell nur noch eine Hauptfeststellung für die zirka 3,5 Millionen zu bewertenden Grundstücke in Niedersachsen anstelle regelmäßiger weiterer Hauptfeststellungen im Sieben-Jahre-Rhythmus nötig. Nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt in allen Bundesländern das Bundesrecht, weswegen alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben ist.

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