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Datum: 25.04.2018

Hundehaufen bitte beseitigen

In letzter Zeit kam es wiederholt zu Beschwerden über Hundebesitzer, die die Hinter­lassen­schaften ihrer Vierbeiner nicht ordnungsgemäß beseitigen. Auch wenn im inner­städtischen Bereich in den vergangenen Jahren eine Verbesserung der Situation festzustellen ist, sind jedoch öffentliche Grünanlagen – vor allem in Neubaugebieten – Spielplätze und Kleingartenvereine nach wie vor überproportional von Verunreinigungen betroffen.

Vergessener Hundehaufen am Spielplatz © Stadt Wolfenbüttel
Vergessener Hundehaufen am Spielplatz

Gerade letztere sind aus rechtlichen Gründen verpflichtet, ihr Gelände öffentlich zugänglich zu machen. Die liebevoll gepflegten Kleingartengelände laden natürlich auch Hundebesitzer zu Spaziergängen ein. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn es dann zu Verunreinigungen kommt, die von den Vereinsmitgliedern wieder beseitigt werden müssen.

Hundekot nicht nur ein sehr unschöner Anblick ist, sondern kann auch für den Menschen aufgrund des Infektionsrisikos durch Parasiten eine Gefahr darstellen. Besonders gefährdet sind abwehrgeschwächte Erwachsene und vor allem Kinder.

Die Verschmutzung durch Hundekot ist ferner auch als Ordnungswidrigkeit im Abfallrecht einzustufen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Anzeige ist der Landkreis Wolfenbüttel als Abfallbehörde zuständig. Deshalb gilt, dass die Hinterlassenschaften der Vierbeiner stets vom Hundehalter selbst zu beseitigen sind. Verantwortungsbewusste Hundebesitzer kommen dieser Forderung nach und weisen auch Kinder und Jugendliche, die mit dem Hund einmal Gassi gehen, auf diese Regelung hin.

Leider gibt es aber auch Menschen, denen es offenbar gleichgültig ist, was ihr Hund tut, obwohl die Entfernung eines Hundekothaufens keine Minute dauert und durch die im Rathaus erhältlichen kostenlosen Reinigungsbeutel auch ohne weiteres zu bewerkstelligen ist. Außerdem gibt es an mehreren Stellen im Stadtgebiet sogenannte „Dog-Stations“ an denen ebenfalls Reinigungsbeutel kostenfrei entnommen werden können.

Die immer wieder beliebte Ausrede einiger Hundehalter, man zahle schließlich Hundesteuer, rechtfertigt in keinster Weise die unerlaubten Verschmutzungen von öffentlichen und privaten Flächen. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass jeder Hundebesitzer seiner Verantwortung für Tier und Umwelt gerecht wird.

Aus diesem Grund ergeht der dringende Appell an alle Hundebesitzer, dafür zu sorgen, dass solche Verunreinigungen durch die Hunde künftig unterbleiben.

Kontakt

Herr Petersen

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Gefahrenabwehr
Sachgebietsleitung

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel