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Datum: 09.08.2022

Pflegeheime, Schulen und Kitas müssen Stand der Masernimpfungen melden

Pflege- und Altenheime, medizinische Einrichtungen, Kitas, Tagespflegestellen und Schulen müssen ab dem 5. August 2022 gegenüber dem Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel den Stand der Masernimpfungen bei Personal, Lehrkräften oder Kindern und Jugendlichen nachweisen.

Masernimpfung © Pixabay.com
Masernimpfung

Der Landkreis hat dies in einer Allgemeinverfügung, veröffentlicht am 4. August 2022 im Amtsblatt, angeordnet. Grundlage dafür ist das Masernschutzgesetz des Bundes, das bereits seit dem 1. März 2020 in Kraft ist. Die Übergangsfrist für den Nachweis der Masernimpfung ist Ende Juli abgelaufen.

Was muss gemeldet werden?

Mit dem Ende der Übergangsfrist gilt, dass für Personen, die bereits vor März 2020 in Gemeinschaftseinrichtungen tätig waren oder betreut wurden, ein Nachweis über die Masernimpfung vorliegen muss. Das betrifft:

  • Kinder:
    Die Eltern müssen gegenüber der besuchten Einrichtung nachweisen, dass für ihr Kind ein altersgerechter Masern-Impfschutz oder Immunität vorliegt. Für Kinder unter einem Jahr muss noch kein Nachweis einer Masernimpfung vorgelegt werden. Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt über die jeweilige Kita, Tagespflege, Schule oder den Hort.
  • Beschäftigte:
    Personal, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte in Pflege- und Altenheimen, medizinischen Einrichtungen, Kitas und Schulen, die nach 1970 geboren sind, müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein. Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt über die jeweilige Einrichtung. Die Leitungen der Einrichtungen müssen den Masern-Impfschutz vor Beginn der Tätigkeit überprüfen.
  • Asylbewerberinnen und -bewerber, geflüchtete Menschen:
    Wenn sie in einer Sammelunterkunft leben, muss spätestens vier Wochen nach Aufnahme eine Maserimmunisierung erfolgen.

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden.

Meldung an das Gesundheitsamt

Die genannten Einrichtungen müssen ihre Meldungen mit einer Excel-Liste an das Gesundheitsamt im Landkreis Wolfenbüttel machen. Kontakt: masern@lk-wf.de

Die Meldung muss ab sofort erfolgen. Schulen und Kitas, die noch nicht durch den Landkreis abgefragt wurden, müssen die Meldung nach dem Ende der Ferien beziehungsweise der Schließzeiten durchführen.

Warum ist eine Masernimpfung wichtig?

Durch die Masernimpfung wird ein verlässlicher Schutz vor einer Infektion und Erkrankung durch Masernviren erzielt. Die Impfung trägt somit zu einem hohen und verlässlichen Eigen- und Fremdschutz bei. Das Risiko von teils schweren und mitunter tödlich verlaufenden Masern-Erkrankungen wird verhindert.

Weitere Informationen

zum Masernschutzgesetz unter Bundesministerium für Gesundheit: Alles Wissenswerte zum Masernschutz

sowie unter Niedersächsisches Gesundheitsamt: Masernschutzgesetz

Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 32/2022 veröffentlicht: Landkreis Wolfenbüttel: Amtsblatt Nr. 32/2022 vom 4. August 2022

Kontakt

  1. Landkreis Wolfenbüttel
  2. Gesundheitsamt

    Landkreis Wolfenbüttel

    Friedrich-Wilhelm-Straße 2a
    38302 Wolfenbüttel