Reisepass Ausstellung
Leistungsnummer: 99085001012000
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Informationen zum Reisepassantrag(PDF-Datei: PDF, 505 kB, nicht barrierefrei)
Hinweis für eingebürgerte Antragsteller:
- Der ausländische Reisepass muss zwingend vorgelegt werden. Sollte dieser eingezogen worden sein, lassen Sie sich bitte eine beglaubigte Kopie aushändigen.
Anträge/Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrages ist nur durch den Antragsteller möglich. Dieser muss zwecks Identitätsprüfung zwingend dabei sein. Eine Vertretung durch Bevollmächtige ist nicht möglich.
- Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten(PDF-Datei: PDF, 16 kB, nicht barrierefrei)
Rechtsgrundlage
Gebühren
- Gebühr: 37,50 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - Gebühr: 59,50 Euro
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr: 60,00 Euro
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - Gebühr: 82,00 Euro
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr: 21,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.