Stadt Wolfenbüttel beschließt neue Feuerwehrgebührensatzung: Lebensrettung bleibt kostenfrei
Der Rat der Stadt Wolfenbüttel hat in seiner Sitzung am 30. September 2026 eine neue Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr verabschiedet. Die aktualisierten Regelungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft und ersetzen die bisherige Fassung aus dem Jahr 2001, die zuletzt im Jahr 2011 geändert wurde.
Rechtliche Anpassung und gestiegene Unterhaltskosten
Die Neufassung der Satzung war zwingend erforderlich, da die alten Vorgaben nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Grundlagen entsprachen und rechtlich überarbeitet werden mussten. Darüber hinaus sind in den vergangenen Jahren die Ausgaben der Stadt für die Anschaffung von Einsatzfahrzeugen und Schutzbekleidung sowie für die Unterhaltung der Feuerwehrhäuser deutlich gestiegen. Um diese Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen, beauftragte die Stadtverwaltung im Dezember 2025 die auf kommunale Abgaben spezialisierte Poitz Kommunalberatung GmbH mit einer Neukalkulation der Sätze. Die nun beschlossenen Gebühren zielen jedoch nicht auf eine vollständige Kostendeckung ab. Vielmehr wurden die Tarife nach einer gemeinsamen Prüfung durch Gutachter und Stadtverwaltung an das regionale Niveau angepasst und liegen unter den ursprünglich ermittelten Höchstwerten. Die Stadt rechnet durch die neue Satzung mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 120.000 Euro, welche zur Kompensation der gestiegenen Ausgaben im Brandschutz beitragen sollen.
Brandbekämpfung und Menschenrettung bleiben unentgeltlich
Die ehrenamtlichen Feuerwehrleute der Stadt gewährleisten an jedem Tag im Jahr rund um die Uhr die Einsatzbereitschaft. Für die Bürgerinnen und Bürger ist dabei zentral: Einsätze zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben erfolgen auch in Zukunft vollkommen gebührenfrei. Dies umfasst die klassische Brandbekämpfung, die Hilfe bei Notständen durch Naturereignisse sowie alle Einsätze zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr. Die Stadtverwaltung betont ausdrücklich, dass in Gefahrensituationen niemand aus Sorge vor möglichen Kosten zögern darf, den Notruf 112 zu wählen.
Gebührenpflicht für technische Hilfeleistungen und Fehlalarme
Für Dienst- und Sachleistungen, die über die unentgeltlichen Pflichtaufgaben hinausgehen und bei denen keine akute Lebensgefahr besteht, erhebt die Stadt Wolfenbüttel künftig Gebühren. Dies betrifft Einsätze, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind, Fälle der Gefährdungshaftung sowie freiwillige Hilfeleistungen. Zu den gebührenpflichtigen Einsätzen gehören klassischerweise das Beseitigen von Ölspuren, das Auspumpen von überfluteten Kellern, das Öffnen von Türen, das Einfangen oder Bergen von Tieren sowie die Stellung von Tragehilfen für den Rettungsdienst. Auch für Fehlalarme, die beispielsweise durch Brandmeldeanlagen ausgelöst werden, sieht die Satzung eine Kostenpflicht vor.
Die Berechnung der anfallenden Kosten erfolgt durch die Stadt Wolfenbüttel per Bescheid und richtet sich nach den eingesetzten Fahrzeugen sowie dem zeitlichen Personalaufwand, der pro angefangener halber Einsatzstunde abgerechnet wird. In vielen Fällen kommen bestehende Versicherungen für diese Gebühren auf. Die eingenommenen Mittel fließen indirekt wieder in den Bevölkerungsschutz, da die Stadt die Gelder nutzt, um kontinuierlich in die Modernisierung der Einsatzfahrzeuge, Werkzeuge und Feuerwehrhäuser zu investieren sowie notwendigen Lohnersatz für die ehrenamtlichen Kräfte zu leisten.