Stadt Wolfenbüttel kann eRechnungen entgegennehmen
Die Stadt Wolfenbüttel empfängt ab sofort elektronische Rechnungen (eRechnungen). Durch die EU-Richtlinie 2014/55 und die Niedersächsische eRechnungsverordnung sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet.
Damit eine elektronische Rechnung als absolut gleichwertig zu einer Papierrechnung behandelt werden kann, sind neben den grundsätzlichen Anforderungen an eine Rechnung auch strenge Richtlinien einzuhalten. Deswegen hat das Land Niedersachsen die ePoststelle für alle Behörden eingerichtet.
Die elektronische Rechnung gemäß dem Format XRechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz. Eine reine PDF-Datei ist keine eRechnung. Die Rechnung kann entweder mit einem geeigneten ERP-System oder im Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleitungen Online (NAVO) erstellt werden. Zur Einreichung der standardkonformen eRechnungen senden Unternehmen diese an eRechnung@niedersachsen.de oder laden sie im NAVO eRechnungsportal hoch. Die eRechnung muss dann mit der Leitweg-ID 031580037037-0-96 der Stadt Wolfenbüttel an diese versendet werden. Die eRechnung wird so den Rechnungsempfänger weitergeleitet. Das Unternehmen erhält eine Bestätigung über den Eingang der auf Formatkonformität geprüften Rechnung.
Gegenüber traditionellen Rechnungen auf Papier haben eRechnungen einige grundlegende Vorteile – dazu gehören folgende, um nur ein paar Beispiele zu nennen:
- Kostenersparnis: Es entstehen weder Papier- noch Portokosten.
- Platzersparnis: Auch eRechnungen müssen archiviert werden. Allerdings nehmen sie – anders als Papierrechnungen – keinen Platz in Schränken oder ähnlichem weg, sondern sind als digitale Rechnungen verfügbar.
- Zeitersparnis: Mit wenigen Klicks lassen sich elektronische Rechnungen teilweise sogar automatisch erstellen. Kein Ausdrucken, kein Unterschreiben, kein Postweg.