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Datum: 17.08.2021

Stadt und Landkreis fördern die Sanierung von Baudenkmalen

Ein Förderprogramm von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei einer denkmalgerechten Sanierung ihrer Immobilie. Die Mittel in Höhe von insgesamt 750.000 Euro stammen zum größten Teil von der Stiftung Zukunftsfonds Asse.

Die Plakette "Denkmalschutz", auf einer Backsteinwand montiert. © Pixabay.com
Denkmalschutz

Das Programm gibt es bereits seit 2017 und wird aufgrund der Bewilligung eines zweiten Förderantrags durch die Stiftung bis 2024 verlängert. Anträge können bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt beziehungsweise des Landkreises gestellt werden. „Unser Ziel bleibt es, das historisch gewachsene Erscheinungsbild sowie die Baukultur in den Gemeinden des Landkreises zu erhalten“, erklärt Kai Seehafer, Denkmalpfleger des Landkreises Wolfenbüttel.

Fördersummen zwischen 500 bis 5.000 Euro pro Maßnahme

Die Kriterien bleiben gleich: Einmalig pro Objekt können 30 Prozent der anfallenden Kosten gefördert werden. Die Fördersumme beträgt mindestens 500 Euro, höchstens 5.000 Euro. Für alle Maßnahmen steht während des auf vier Jahre angelegten Programms eine Gesamtsumme von 750.000 Euro, also 375.000 Euro je Behörde, zur Verfügung, wovon 600.000 Euro von der Stiftung Zukunftsfonds Asse finanziert werden. Eine Voraussetzung für die Förderung ist eine Genehmigung der Baumaßnahme nach Denkmalschutzgesetz. Die Baudenkmale im Kreisgebiet werden jeweils von den beiden Unteren Denkmalschutzbehörden der Stadt- und Landkreisverwaltung in eigener Zuständigkeit betreut. Über 1.400 Baudenkmale sind es allein in der Zuständigkeit des Landkreises.

Sanierung im Vorfeld mit Denkmalschutzbehörden absprechen

Verfahren und Details bleiben ganz so wie schon bekannt: „Die geplanten Arbeiten sollen im Vorfeld mit der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde besprochen werden, damit wir die Fördervoraussetzungen prüfen können“, so Kai Seehafer von der Denkmalpflege im Landkreis. „Mit diesem Programm fördern wir Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer, die keine anderen Förderungen erhalten - so habe das Land etwa strengere Förderkriterien“, erklärt Seehafer.

Die Vorgaben für die Förderung einer denkmalgerechten Sanierung sind beim Programm von Stadt und Landkreis weiter gefasst. Es können etwa verbrauchte historische Bauteile durch gleichwertige neue ausgetauscht werden. Wie bisher sind die Mittel mit 5.000 Euro pro Maßnahme nach oben begrenzt, um mehr Objekte fördern zu können. Vom abgeschlossenen ersten Förderprogramm von 2017 bis 2020 haben bisher 176 Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer in Stadt und Landkreis profitieren können, wobei die Bereitschaft zur Durchführung notwendiger Maßnahmen gerade zum Ende hin nochmal spürbar gestiegen ist. Zum Beispiel Familie Eppers aus Dettum. Ihr Plan, das geerbte Wohnhaus einer denkmalgeschützten Hofanlage im Herzen Dettums zu bewohnen, setzte eine komplette Renovierung des Gebäudes mit Austausch der Fenster voraus: „Unser Ziel, dem Haus die zur historischen Fassade passenden Fenster zurückzugeben, hätten wir ohne das Förderprogramm nicht komplett realisieren können“, so Laura Eppers.

Die Förderrichtlinien wurden unverändert beibehalten. So können etwa Malerarbeiten, Tischer- und Zimmerarbeiten an Fenstern, Türen, Toren und Fachwerkteilen, Dacheindeckungen, aber auch der Erhalt und die Instandsetzung historischer Wege und Platzbefestigungen bezuschusst werden.

Information und Kontakt

  • Landkreis Wolfenbüttel
  • Stadt Wolfenbüttel
    • Für geplante Maßnahmen in der Stadt Wolfenbüttel berät die Denkmalpflege der Stadt. Parallel wurde auch hier dasselbe Förderprogramm aufgelegt. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Stadt.
    • Ansprechpartnerin zum Förderprogramm für Baudenkmale der Stadt Wolfenbüttel ist Denkmalpflegerin Claudia Schindler: claudia.schindler@wolfenbuettel.de, 05331 86 376.