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Datum: 01.09.2022

Verlängerung der Maskenpflicht im ÖPNV

Die niedersächsische Landesregierung verlängert die Corona-Verordnung bis zum 30. September 2022 und hält damit an den bisherigen Schutzmaßnahmen fest.

Portät einer Frau mit FFP2-Schutzmaske © Pixabay.com
Frau mit FFP2-Schutzmaske

Daher gilt weiterhin unverändert wie folgt: Für Fahrgäste im ÖPNV gilt in den Bussen und Trams sowie in allen Nahverkehrszügen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Es gilt: Kinder bis zum sechsten Lebensjahr brauchen keine Maske. Personen zwischen dem vollendeten sechsten Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen eine einfache medizinische Maske tragen. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzstandards verpflichtet.

Diese Regel gilt in allen Nah- und Regionalzügen, in den Trams und den Bussen im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig. An den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht.

Kontakt

Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH

Frankfurter Straße 2
38122 Braunschweig