Öffentlicher Raum
Zu den Aufgaben des Fachbereiches Öffentlicher Raum der Stadtverwaltung Wolfenbüttel gehören die Straßenreinigung und der Winterdienst, die Straßenbauunterhaltung, das Friedhofswesen sowie die Unterhaltung aller städtischen Grünanlagen.
Mit dem Ziel, einen Beitrag zur Lebensqualität Wolfenbüttels zu leisten, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestrebt, eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen.
Straßenreinigung
Der Abteilung Straßenmeisterei obliegt nach Maßgabe der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel und der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel die Wahrnehmung der Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege, Plätze und Radwege sowie die Entleerung der Abfallbehälter.
Neben diesen Hauptaufgaben werden Sonderreinigungen zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes durchgeführt.
- 70-01 Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung)(PDF-Datei: PDF, 90 kB, 01.01.2018, nicht barrierefrei)
- 32-02 Verordnung über Art, Maß und räumlichen Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungsverordnung)(PDF-Datei: PDF, 274 kB, 04.04.2019, nicht barrierefrei)
Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer
Für die Reinigung der Gehwege ist gemäß § 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung) der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig.
Für die Reinigung der Straßen durch die Stadt wird eine Straßenreinigungsgebühr erhoben, die für alle zu reinigenden Straßen ermittelt wird. Die Zahlung der Gebühr entbindet nicht von der beschriebenen Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer.
Darüber hinaus sind die Grundstückseigentümer in den nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen für die Reinigung der Fahrbahn bis zu ihrer Mitte verantwortlich.
Umfang der Straßenreinigung durch die Stadt Wolfenbüttel
Die Stadt Wolfenbüttel führt die Reinigung von öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung durch.
Leistungsumfang
Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
- Reinigung der Fahrbahnen, Radwege, kombinierten Rad- und Gehwege, öffentlichen Parkplätze sowie begrünten Mittel- und Trennstreifen
- Beseitigung von Schmutz, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat
- Räumung von Schnee (ohne Straßenrinnen)
- Bestreuen bei Schnee- und Eisglätte auf Fahrbahnen, Radwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen mit nicht unbedeutendem Verkehr
Besondere Verunreinigungen
- Unverzügliche Beseitigung durch Verursacher bei besonderen Verunreinigungen (zum Beispiel durch Bauarbeiten, Unfälle, Ölspuren)
- Bei Bedarf erfolgt eine Reinigung auf Kosten des Verursachers durch die Stadt
Abfallbehälter
- Entleerung und Reinigung der öffentlichen Abfallbehälter, ausschließlich für verkehrsübliche Abfälle
Staubentwicklung
- Bei erheblicher Staubentwicklung wird die Straße besprengt, soweit es die Verkehrssicherheit zulässt (außer bei Frost oder Frostgefahr)
Reinigungsfrequenz und -intervalle
Im Vordergrund für die Reinigung stehen primär die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie die ordnungsgemäße Reinigung nach Maßgabe des Niedersächsischen Straßengesetzes.
Weitere Maßgaben für die Reinigung sind:
- Schulwegsicherung,
- die Verkehrsbelastung,
- der Verschmutzungsgrad,
- die örtlichen Erfordernisse.
Gemäß den Maßgaben des Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) sowie der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel werden die in das Straßenverzeichnis aufgenommenen Straßen im Stadtgebiet entsprechend ihrer Reinigungsklasse in folgenden Intervallen gereinigt:
- Klasse I und II (Haupt- und Nebenstraßen): mindestens alle 14 Tage
- Klasse III (Fußgängerzone): mindestens zweimal pro Woche
- Radwege und kombinierte Rad- und Fußwege: mindestens zweimal vierteljährlich
- Abfallbehälter: Leerung mindestens wöchentliche Leerung, in stark frequentierten Bereichen tägliche Leerung
Zusätzliche Reinigungen:
- Reinigungen außerhalb der regulären Intervalle erfolgen nach Bedarf, zum Beispiel bei besonderen Anlässen oder außergewöhnlichen Verschmutzungen
Aus Imagepflege und Werbegründen:
- In Klasse II (Hauptstraßen) alle 14 Tage zusätzlich
- In Klasse III (Fußgängerzone) viermal pro Woche zusätzlich
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Winterdienst
In der kalten und winterlichen Jahreszeit ist die Abteilung Straßenmeisterei auch für den Winterdienst auf den Fahrbahnen und Radwegen der Straßen im Stadtgebiet zuständig. Die Einsätze und die Verwendung der Streustoffe erfolgen im Rahmen des differenzierten Winterdienstes nach der Verkehrsbedeutung der Straßen und deren Trassierung.
Da nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt beziehungsweise abgestreut werden können, sind die Straßen nach Dringlichkeitsstufen (wie zum Beispiel Hauptverkehrsstraßen, Wohnsammelstraßen und Nebenstraßen) eingeteilt.
Die Stadt erhebt für den Winterdienst eine Gebühr, die für das gesamte Stadtgebiet ermittelt wird. Die Gebühr wird je nach Intensität des Winters in jedem Jahr angepasst. Die Zahlung der Gebühr entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer.
Allgemeine Informationen zum Winterdienst
Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht auf den Fahrbahnen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht eine Streupflicht grundsätzlich nur für besonders gefährliche Fahrbahnstellen.
Gefährlich ist eine Straßenstelle immer dann, wenn infolge der Anlage oder Beschaffenheit der Straße auch für den sorgfältigen Kraftfahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind.
Eine Streupflicht besteht insbesondere für die Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie für unerwartete und steile Gefällstrecken, unübersichtliche Kurven, wichtige Straßenkreuzungen und Plätze sowie stark befahrene Straßen, Bahnübergänge und Brücken.
Die Streupflicht für Straßen erstreckt sich dabei auch auf die gekennzeichneten Fußgängerüberwege und die belebten und unerlässlichen Straßenübergänge für Fußgänger.
Räumpflichten des Grundstückseigentümers
Für die Gehwege und Gossen ist gemäß § 3 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungssatzung) der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig. Er hat zudem die Flächen, die zu Straßenübergängen, Kreuzungen und Haltestellen führen, freizuhalten. Dies gilt im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile. Darüber hinaus sind die Grundstückseigentümer der Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind, verpflichtet, die Fahrbahn bis zu ihrer Mitte von Schnee und Eis zu befreien bezeihungsweise diese abzustreuen. Weitere Detailinformation sind der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel und der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel zu entnehmen.
Eiszapfen und Schneelawinen
Die Stadt warnt vor herabfallenden Eiszapfen und Schneelawinen von Dächern und Gebäuden. Fußgänger sollten in der Nähe von Gebäuden immer auch nach oben schauen und Eiszapfen sowie drohenden Schneelawinen aus dem Weg gehen.
Für die Beseitigung möglicher Gefahrensituationen sind die Hauseigentümer und nicht etwa die Feuerwehr verantwortlich. Hauseigentümer sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Zapfen entfernt werden, bevor sie Passanten verletzen. Das betrifft auch drohende Schneelawinen bei Häusern ohne Schneefangitter auf dem Dach. Eiszapfen sollten entfernt werden, so lange sie noch klein sind, zum Beispiel indem man sie vom Fenster aus mit einem Besenstiel abschlägt. Wo das nicht gefahrlos möglich ist, kann auch auf die Hilfe von Handwerkern (zum Beispiel Dachdecker-Unternehmen), zurückgegriffen werden.
Größere Eiszapfen können zur Gefahr für Fußgänger werden. Sie lassen sich häufig nur unter erheblichem Aufwand entfernen, weil zum Beispiel vor dem Haus geparkte Autos entfernt werden müssen, um Beschädigungen zu vermeiden. Wer das vermeiden will, verhindert am besten von vornherein, dass sich große Eiszapfen bilden können.
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Straßenbauunterhaltung
Die Abteilung 662 - Straßenmeisterei ist im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht der Stadt Wolfenbüttel für die Ausführung von kleineren Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des gesamten städtischen Straßennetzes verantwortlich.
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Friedhofswesen
Für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Abteilung Grünflächenamt zuständig.
Unter anderem zählt zu ihren Aufgaben die Vergabe von Bestattungsterminen, das Führen und Ergänzen der Grabbücher, der EDV-unterstützten Friedhofsdatei und Friedhofspläne sowie die Betreuung und Beratung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere wenn es um die Auswahl von Grabstellen und Bestattungsmöglichkeiten geht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung sind darüber hinaus die Ansprechpartner für:
- Informationen und Beratung zur Grabgestaltung und Pflege
- Angebote zur Grabgestaltung und –pflege
- Abschluss von Dauergrab-Pflegeverträgen.
Weitere Informationen
- 67-01 Friedhofssatzung für die Stadt Wolfenbüttel(PDF-Datei: PDF, 87 kB, 01.01.2016, nicht barrierefrei)
- 67-02 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Wolfenbüttel (Friedhofsgebührensatzung)(PDF-Datei: PDF, 78 kB, 01.01.2025, barrierearm)
Online-Broschüre: Trauerfall-Ratgeber der Stadt Wolfenbüttel
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© Mina CavusDatum: 27.11.2025 Gemeinsam für würdige Ruhestätten - Friedhofsverwaltung bittet um rücksichtsvollen Umgang mit Grabgaben
Die Friedhofsverwaltung stellt immer wieder fest, dass an Dauerreihengräbern, Gemeinschafts- und Urnenbaumanlagen persönliche Beigaben wie Engelfiguren, Kerzen oder Dekorationen abgelegt werden. ... Mehr erfahren
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© Stadt WolfenbüttelDatum: 03.11.2025 Alle Bäume entlang der Allee auf dem Hauptfriedhof Wolfenbüttel müssen gefällt werden
Im Zuge der laufenden Baumpflegemaßnahmen auf dem Hauptfriedhof Wolfenbüttel hat sich gezeigt, dass der Zustand der zu erhaltenden Kastanien deutlich schlechter ... Mehr erfahren
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© Stadt WolfenbüttelDatum: 03.11.2017 Friedhofskapelle wird 100 Jahre alt
Die Martinskapelle auf dem Wolfenbütteler Hauptfriedhof wird in diesen Tagen 100 Jahre alt. Mehr erfahren
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Grünflächenunterhaltung
Aufgabe der Abteilung 661 - Grünflächenamt ist die Pflege und Unterhaltung der von den Bürgerinnen und Bürgern genutzten städtischen Grünanlagen.
Dazu zählen neben den Park- und Wallanlagen auch Straßenbegleitgrünflächen sowie die sonstigen städtischen Grünflächen einschließlich Schulen, Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Sportanlagen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird durch diese Abteilung auch die Baumkontrolle wahrgenommen.
Schäden auf Spielplätzen melden
Sie haben auf einem der städtischen Spielplätze Mängel entdeckt? Teilen Sie uns den Schaden bitte mit diesem Kontaktformular mit.
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Seeliger Park: Wiederherstellung der Zaunanlage zum Schulwall
Die Stadt Wolfenbüttel setzt die denkmalgerechte Sanierung des Seeliger Parks fort. Ein zentraler Baustein ist die Wiederherstellung der historischen Zaunanlage entlang des Schulwalls, die den Park wieder klar abgrenzt und seine ursprüngliche Gestaltung als privat angelegtes Gartenrefugium erlebbar macht.
Vom Fortschritt der Arbeiten überzeigte sich jetzt auch Gartendenkmalpflegerin Janine Teßmer (Mitte) vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege. Das Landesamt hat sich ausdrücklich für die Wiederherstellung der Zaunanlage ausgesprochen.
Die historische Parkanlage, ein Garten Einzeldenkmal nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz, zeichnet sich durch ihre filigrane und aufwendige Gestaltung aus. Intensive Nutzung in der Vergangenheit führte zu Schäden an Wegen, Grünflächen und architektonischen Elementen.
Ein Schwerpunkt der Arbeiten war die Wiederherstellung der Zaunanlage nach Historischen Aufzeichnungen. So war der Park ab zirka 1870 am Schulwall durch einen hohen Zaun aus Lärchenstaketen abgegrenzt. Dieser Zaun wurde nun wieder errichtet, zwei Meter hoch und bündig an die Pfeiler anschließend. Dadurch wird der ursprüngliche Zugang deutlich sichtbar, der Schulwall erhält seine historische Fassung zurück, und die (erneuerte) parkseitige Strauchpflanzung wird geschützt.
Mit diesen Maßnahmen trägt die Stadt Wolfenbüttel zum langfristigen Erhalt des Seeliger Parks bei und ermöglicht Besucherinnen und Besuchern, den Park in seiner historischen Gestaltung zu erleben.
Denkmalfachliche Stellungnahme
1898/99 legte der Bankier Louis Seeliger den Park zusammen mit einer Villa auf der ehemaligen Bastion Lindenberg an. Als solcher Villen- und damit Privatgarten war er nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Eingangstor mitsamt Torpfosten sowie eine hölzerne Einfriedung grenzten den Privatbereich in Richtung der öffentlichen Straße Schulwall ab. Im Norden und Süden verhinderte eine, den Park einfassende, Okerumflut das unbefugte Betreten der Anlage.
Erst 1976, nach dem Erwerb durch die Stadt Wolfenbüttel, war das Areal für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Einfriedung Richtung Schulwall zeigt sich auf Fotoaufnehmen bis mindestens 1976. Ein Gartendenkmal ist kein statisches Denkmal. Sondern eines, das sich in permanenter Veränderung befindet, da es im Wesentlichen aus lebendiger Materie besteht. Daher finden sich insbesondere in Gartendenkmalen oftmals neben einer dominanten Zeitschicht viele weitere. Da es sich historisch und für die längste Zeit der Existenz der Anlage um einen privaten, von einem Zaun gefassten Park handelte, sollte die Einfriedung im Rahmen der aktuellen Um-/Neugestaltungen wiederhergestellt werden.
Aufgrund des Fehlens von Informationen zu älteren Zuständen des Zauns, wie Materialität oder Ausgestaltung, wurde er in Anlehnung an die bis mindestens 1976 existierende und durch eine historische Fotografie belegte Gestaltung wieder errichtet. Dies wurde bereits 2021 in einem Entwicklungskonzept angeregt und mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Die Wiederherstellung ist auch dadurch begründet, dass Einfriedungen ein charakteristischer Bestandteil für zu Villen gehörenden Grünanlagen sind.
Zudem ist aus gestalterischer Sicht eine Einfassung des Parks Richtung Straße essenziell. Nur so wird das Erleben der Eingangssituation durch das Tor in den Park und damit einen vollkommen anderen Stadtraum möglich. Geplante Pflanzungen auf der Parkseite mildern dabei die visuelle Barrierewirkung des Zaunes etwas ab. Da eine schnelle natürliche Ergrauung des Holzes zu erwarten ist, wird sich der Zaun demnächst optisch deutlich mehr zurücknehmen, als im jetzigen Neuzustand.