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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

Leistungsnummer: 99115005011002

Leistungsbeschreibung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:

  • betreuten Personen:
  • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können:
  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
  • Personen unter 16 Jahren, die aus einer Wohnung eines oder beider Sorgeberechtigten ausziehen:

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Voraussetzungen

  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz