Die Stadt Wolfenbüttel passt ihren Dienstbetrieb der aktuellen Situation sowie Rechtslage in Zeiten der Corona-Pandemie an. Um den Grundsatz „Wir bleiben zu Hause“ der Bundesregierung zu unterstützen, sollen möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen oder weitestgehend im Homeoffice arbeiten. Somit werden Kontakte reduziert und die Verbreitung des Corona-Virus unterbunden. Termine mit Bürgerinnen und Bürgern werden weiter minimiert.
Das Wolfenbütteler Rathaus sowie sämtliche Außenstellen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen, Termine werden bis zum 31. Januar 2021 nicht mehr vergeben, bereits vereinbarte Termine finden in der Regel statt. Nähere Informationen dazu unter den einzelnen Spiegelpunkten. Für alle Termine gilt: Bitte erscheinen Sie pünktlich. Nach mehr als 5 Minuten Verspätung muss der Termin leider verfallen, da sonst der eng getaktete Terminplan nicht eingehalten werden kann, In dringenden Fällen ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 05331 86-0 möglich. Selbstverständlich können auch die vorhandenen Online-Angebote genutzt werden.
Bürgerinnen und Bürger können sich für ihre Anliegen vorab per E-Mail melden. Danach wird entschieden, ob ein Termin vor Ort nötig ist. Bei Terminvergabe erhalten Sie auch weitere Informationen zum Zugang.
Bürgerdienste
Durch die grundsätzliche Schließung des Rathauses können auch in den Bürgerdiensten nur noch zwingend notwendige Dienstleistungen angeboten werden, wenn ein persönliches Erscheinen vorgeschrieben ist und die besondere Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund steht bis zum 31. Januar 2021 nur noch ein eingeschränktes Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Hierzu zählen:
Personalausweise, die nicht länger als vier bis fünf Wochen noch gültig sind und kein gültiger Reisepass vorhanden ist,
Reisepässe, Kinderreisepässe, Ausweise für Kinder unter 16 Jahren, wenn Nachweise vorgelegt werden, dass diese innerhalb der nächsten vier bis acht Wochen benötigt werden (zum Beispiel Reiseunterlagen, Bestätigung des Arbeitgebers und ähnliches),
Vorläufige Dokumente, die zur Vorlage bei anderen Stellen benötigt werden,
Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge, die innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen vorgelegt werden müssen,
An-, Um-, Abmeldungen, wenn dringend eine Meldebestätigung zur Vorlage bei einer anderen Stelle benötigt wird,
unaufschiebbare Gewerbeangelegenheiten, für die dringend eine Anzeigenbestätigung benötigt wird,
Fundsachenaushändigung, sofern die Fundsache dringend benötigt wird.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, unbedingt vorab einen Termin zu beantragen. Für oben genannte Leistungen bereits vereinbarte Termine werden wie vereinbart wahrgenommen.
Fundsachen können telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Alle anderen Leistungen werden nur noch schriftlich oder, wenn möglich, telefonisch bearbeitet.
Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes. Für die Zeit bis zunächst 31. Januar 2021 werden keine neuen Termine zur Eheschließung vergeben. Not-Trauungen bleiben von der Regelung ausdrücklich unberührt. Bereits vereinbarte Termine zur Eheschließung finden statt. Zum Zwecke der Eheschließung darf ausschließlich das Brautpaar das Gebäude betreten. Innerhalb des Gebäudes, auch während der Trauungszeremonie, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Anmeldungen zur Eheschließung erfolgen ausschließlich schriftlich.
Die Friedhofsverwaltung ist per E-Mail unter friedhof@wolfenbuettel.de erreichbar. Wichtige Gesprächstermine sind vorab über die genannten Kommunikationswege zu vereinbaren. Der Rahmen einer Beerdigung nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie, die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle und der dortige Aufenthalt ist durch die jeweils gültige Corona-Verordnung des Landes geregelt.
Seniorenservicebüro
In dringenden Fällen können Sie die Mitarbeiterinnen telefonisch unter den Rufnummern 05331 86-436 oder 86-437 zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichen.
Stadtbücherei
Ab Montag, 2. November 2020, ist die Stadtbücherei für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Für die Medienrückgabe kann die Rückgabebox genutzt werden.
Theaterkasse nur telefonisch erreichbar
Die Theaterkasse ist aufgrund der derzeitigen Situation für den Publikumsverkehr geschlossen und bis auf Weiteres nur noch Montag bis Freitag, 10 bis 14 Uhr, unter der Rufnummer 05331 86-501 erreichbar.
Die Tourist-Info ist zur Zeit eingeschränkt nur telefonisch und per Mail von 9 bis 15 Uhr erreichbar.
Samstags und Sonntags ist die Tourist-Info geschlossen.
Wolfenbüttel-Gutschein
Der Wolfenbüttel-Gutschein kann in der Tourist-Information für den Versand bestellt werden. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich. Weiterhin können die Gutscheine über den Online-Shop bestellt werden, https://stadtbotschafter.de/shop/wolfenbuettel/.
Für Anfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Tourist-Information unter der Rufnummer 05331 86-280 oder E-Mail: touristinfo@wolfenbuettel.de zur Verfügung.
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Köche und Köchinnen bereiten unterschiedliche Gerichte zu und richten sie an. Sie organisieren die Arbeitsabläufe in der Küche, stellen Speisepläne auf, kaufen Zutaten ein und lagern sie fachgerecht. Wenn Sie diese Tätigkeiten ansprechen und Sie zudem flexibel, kreativ und kommunikativ sind und Sie ein freundliches Auftreten gegenüber Kunden und Kollegen mitbringen, dann ist der Beruf der Köchin/des Kochs genau das Richtige für Sie.
Allgemeines
Ausbildungsbeginn: 1. August eines Jahres (Bewerbungsschluss für 2021: 31.03.2021)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsaufbau: Duale Ausbildung (Aufteilung in Theorie- und Praxisphasen).
Die praktische Ausbildung erfolgt im Jugendgästehaus der Stadt Wolfenbüttel. Daneben werden durch den Besuch der Johannes-Selenka- Berufsschule in Braunschweig theoretische Kenntnisse vermittelt.
Ausbildungsinhalte
Praktische Ausbildung:
die Lagerung von Lebensmitteln unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und die Hygienevorschriften bei der Reinigung und der Pflege der Küche
die Überprüfung von Gewicht und Menge der Lebensmittel, die Küchenorganisation und die Kalkulation von Mengen- und Materialpreisen
Vorbereitung und Zubereitung von kalten und warmen Speisen aller Art
Zusammenstellung von Menüs
Praktikum in einem À-la-Carte-Restaurant
Theoretische Ausbildung:
Allgemeine Fachkunde, wie Hygiene und Wirtschaftslehre
Spezielle Fachkunde in der Nahrungsmittellehre
Menü- und Getränkekunde
Grundkenntnisse in Französisch
Grundlegende berufsrelevante Rechtsfragen
die Möglichkeit eines 3-wöchigen Austauschs mit der Hotelier Schule „La Rochelle“ in Frankreich
Einstellungsvoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
eine Vorliebe für das Kochen sowie Freude am Umgang mit Lebensmitteln
Kreativität
Hohe Belastbarkeit
Genaue und sorgfältige Arbeitsweise auch unter Druck
Lernfähigkeit, Kommunikation und vor allem Teamfähigkeit
Freundliches Auftreten gegenüber Kunden und Kollegen
Sonstige Voraussetzungen:
mindestens Sekundarabschluss I
Praktikum in der Gastronomie wünschenswert aber nicht erforderlich
Eintragungsfreies Führungszeugnis
Notwendige Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsanschreiben
Lebenslauf
Kopie des Sekundarabschluss I-Zeugnisses oder der letzten beiden Zeugnisse, sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt.
Gegebenenfalls Nachweis über besondere Fähigkeiten
Wissenswertes
Monatliche Ausbildungsvergütung brutto (Stand 1. August 2020):
1. Ausbildungsjahr: 1.018,26 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.068,20 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.114,02 Euro
Urlaubsanspruch: 30 Arbeitstage im Jahr
Bereitstellung einer Grundausstattung von Schulmaterialien
Vermögenswirksame Leistungen (13,29 Euro monatlich)
Fragen und Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an