Inhalt
Hier finden Bürgerinnen und Bürger der Kommune Wolfenbüttel - das sind außer dem Stadtgebiet Wolfenbüttel die Ortsteile Adersheim, Ahlum, Atzum, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Linden, Salzdahlum und Wendessen - die Ansprechpartner für ihre Anliegen.
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- Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten
Die Eheschließung von Personen, die gemeinsame Kinder haben oder sonst für ein Kind sorgeberechtigt sind, ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Verfahrensablauf
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Im Rahmen der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit einen Ehenamen zu bestimmen. Ebenfalls möglich ist die Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehenamen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass oder geeignetes Ausweisdokument)
Welche Gebühren fallen an?
- Einzelfallabhängig, kann variieren.
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Gebühr: 25,00 Euro
Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben. - Gebühr: 80,00 Euro
Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.
Rechtsgrundlage
- §104 BGB
- § 1310 BGB
- § 1312 BGB
- § 1896 ff. BGB
- § 1903 BGB
- Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
- § 6 PStG
- § 11 PStG
- § 13 PStG
- § 29 PStV
- Art. 14.1 ff. PStGVwV
Voraussetzungen
- Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Bearbeitungsdauer
Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Vornahme Ihrer Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihre Eheschließung vorzunehmen.