Theaterkasse
Kulturbüro - 410/Lessingtheater
Theaterkasse
Stadtmarkt 7A
38300 Wolfenbüttel
+49 5331 86-507
Hier finden Bürgerinnen und Bürger der Kommune Wolfenbüttel - das sind außer dem Stadtgebiet Wolfenbüttel die Ortsteile Adersheim, Ahlum, Atzum, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Linden, Salzdahlum und Wendessen - die Ansprechpartner für ihre Anliegen.
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Sie können für Ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss eine Anerkennung und Bewertung durch die zuständige Behörde des Landes beantragen, in dem sie wohnen, wenn Sie bisher bei keiner anderen Behörde in Deutschland einen solchen Antrag gestellt haben. Der Anerkennung und Bewertung von ausländischen Berufsabschlüssen liegen verschiedene Rechtsgrundlagen zugrunde. Beispiele sind:
Die Zuständigkeit liegt bei der Stelle, die auch für den entsprechenden deutschen Berufsabschluss zuständig ist.
Diese kann sein:
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Die konkreten Antragsvoraussetzungen sind abhängig von den jeweiligen Berufsqualifikationen, der Staatsangehörigkeit und der individuellen Fallgestaltung. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Für die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses werden vom Antragsteller in der Regel Verwaltungskosten erhoben. Eine Ausnahme bildet die Anerkennung der Berufsabschlüsse von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (z. B. Spätaussiedler). Diese ist kostenfrei, soweit die Beantragung innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des ständigen Aufenthaltes in Deutschland erfolgt.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.