Hier finden Bürgerinnen und Bürger der Kommune Wolfenbüttel - das sind außer dem Stadtgebiet Wolfenbüttel die Ortsteile Adersheim, Ahlum, Atzum, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Linden, Salzdahlum und Wendessen - die Ansprechpartner für ihre Anliegen.
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Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachtierärztin/Fachtierarzt
Wenn Sie in Deutschland als Fachtierärztin oder Fachtierarzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung zum Führen der Bezeichnung durch die zuständige Stelle.
Auch mit einem im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschluss als Fachtierärztin oder Fachtierarzt können Sie in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
- tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
- Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
- Identitätsnachweis
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
- ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.