Theaterkasse
Kulturbüro - 410/Lessingtheater
Theaterkasse
Stadtmarkt 7A
38300 Wolfenbüttel
+49 5331 86-507
Hier finden Bürgerinnen und Bürger der Kommune Wolfenbüttel - das sind außer dem Stadtgebiet Wolfenbüttel die Ortsteile Adersheim, Ahlum, Atzum, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Linden, Salzdahlum und Wendessen - die Ansprechpartner für ihre Anliegen.
Um nach der gewünschten Information zu einer Leistung zu suchen, geben Sie entweder ein Stichwort in dem Suchfeld "Suchbegriff" ein oder Sie suchen die Leistung über die "A bis Z"-Navigation. Dort sind alle Leistungen alphabetisch aufgelistet.
Die Führung der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder Ausübung dieses Berufs ist durch rechtliche Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden.
Das bedeutet: Sie können mit der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in zum Beispiel im öffentlichen Dienst nur arbeiten, wenn Ihre Qualifikation der deutschen Qualifikation "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" entspricht.
Sie haben Ihren Abschluss im Ausland erworben? Dann können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen. Wenn Sie in Deutschland diesen Beruf ausüben wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf durch die zuständige Stelle festgestellt werden.
Die zuständige Stelle prüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss bestehen.
Fällt die die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die Anerkennung und dürfen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" führen.
Gibt es essentielle Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Berufsqualifikation, können Sie eine sogenannte "Eignungsprüfung" absolvieren.
In der Eignungsprüfung können Sie erforderliche fachwissenschaftliche, lebensmittelrechtliche und verwaltungstechnische Kenntnisse und Fähigkeiten, die in Ihrer bisherigen Ausbildung nicht vermittelt wurden, nachweisen.
Der Umfang der Prüfung wird von der zuständigen Stelle festgelegt. Bestehen Sie die Eignungsprüfung, erhalten Sie die Anerkennung und dürfen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" führen.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: 0511 120-0
Fax: 0511 120-2382
E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de
www.ml.niedersachsen.de
sowie
Alle Dokumente müssen in beglaubigter Kopie vorliegen und ins Deutsche übersetzt sein – von öffentlich bestellten Dolmetschern/innen.
Die Gebühren sind abhängig vom Aufwand. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Die Dauer der Bearbeitung hängt vom Einzelfall ab. Generell soll das Verfahren innerhalb von 4 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen abgeschlossen sein.
Lebensmittelchemiker/innen untersuchen und bewerten die chemische Zusammensetzung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie die Wechselwirkungen ihrer Inhaltsstoffe. Sie übernehmen auch Aufgaben in der Forschung, etwa in der Weiterentwicklung von chemischen, biochemischen und mikrobiologischen Analysemethoden.
Zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen können Sie sich auch im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beraten lassen.
Die Hotline ist Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 1815-1111 erreichbar.
Weitere Informationen bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).