Abschluss des Landpachtvertrages melden
Leistungsnummer: 99078021261000
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
-
Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
- Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.
Bearbeitungsdauer
- 1 — 2 Monat(e)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid