Abschluss des Landpachtvertrages melden
Leistungsnummer: 99078021261000
Verfahrensablauf
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
-
Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis.
- Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.
- 1 — 2 Monat(e)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz