Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
Leistungsnummer: 99046006061000
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).
Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung des Betreuungsgerichts kann Beschwerde innerhalb der im Beschluss angegebenen Frist (1 Monat) eingelegt werden. Ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung kann jederzeit gestellt werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium