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Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen

Leistungsnummer: 99046006061000

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung des Betreuungsgerichts kann Beschwerde innerhalb der im Beschluss angegebenen Frist (1 Monat) eingelegt werden. Ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung kann jederzeit gestellt werden. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.01.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal