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An einem beruflichen Gymnasium anmelden

Leistungsnummer: 99088019034000

Leistungsbeschreibung

Sie können die Aufnahmen an einem Beruflichen Gymnasium beantragen. Das Berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und befindet sich an einer berufsbildenden Schule (BBS). An den beruflichen Gymnasien kann die allgemeine Hochschulreife mit einem berufsorientierten Schwerpunkt in den Fachrichtungen Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales erworben werden. Diese Fachrichtungen und Schwerpunkte untergliedern sich wie folgt:

  • Fachrichtung Wirtschaft,
  • Technik mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Mechatronik, Informationstechnik und Gestaltungs- und Medientechnik
  • Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Ökotrophologie, Gesundheit-Pflege und Sozialpädagogik.

Die gymnasiale Oberstufe am Beruflichen Gymnasium gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und eine zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Antrag bei der jeweiligen Schule mit einem Beruflichen Gymnasium ein. Die Bewerbungszeiträume liegen in der Regel im Februar. Die Schule prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Schule, an der die Anmeldung erfolgen soll

Voraussetzungen

Sie müssen einen Erweiterten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Bildungsstand haben.

Eine Aufnahme in die Qualifizierungsphase ohne Besuch der Einführungsphase ist nur dann möglich, wenn sie in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife erworben und im Sekundarbereich l ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend eine zweite Fremdsprache erlernt haben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • beglaubigte Zeugniskopien
  • Identitätsnachweis
  • von der Schule bereitgestellte Anmeldeformulare in ausgefüllter Form

Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen und Anmeldetermine werden von den jeweiligen Schulen für die einzelnen Schulformen gesetzt.

Eine Aufnahme wird vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Anmeldeformulare werden Ihnen von der jeweiligen Schule bereitgestellt.

Rechtsbehelf

Verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren

Bemerkungen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium