Approbation als Zahnarzt beantragen
Leistungsnummer: 99018021001000
Volltext
Wer den Beruf als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
- tabellarischer Lebenslauf
- Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
- Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) ab Nr. 7 an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:
Für die Ausübung des Beruf einer Zahnärztin/eines Zahnarztes im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Voraussetzungen
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
-
den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
-
die Staatsangehörigkeit sowie
-
die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.
Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalZuständige Stelle
Niedersächsischer Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag spätestens drei Monate nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben