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Bargeld und bestimmte andere Mittel bei Grenzübertritt anmelden

Leistungsnummer: 99122008261000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von EUR 10.000 oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.
Die Zollbehörden überwachen den Verkehr mit Barmitteln über die Grenzen Deutschlands. Das betrifft unter anderem Reisen aus der und in die Europäische Union (Drittländer).

Für Barmittel müssen Sie ab einem Gesamtwert von EUR 10.000 bestimmte Anmeldepflichten beachten. Ausländische Währungen müssen Sie mit dem Kurs am Tag der Ein- beziehungsweise Ausreise in Euro umrechnen.

Als Barmittel gelten:

  • Bargeld wie Banknoten und Münzen, die gültige Zahlungsmittel sind,
  • Banknoten und Münzen, die keine gültigen Zahlungsmittel sind, aber noch in eine Währung umgetauscht werden können, die gültiges Zahlungsmittel ist. Beispielsweise ist der Umtausch von Deutschen Mark oder Österreichischen Schilling in Euro noch möglich.
  • übertragbare Inhaberpapiere wie zum Beispiel Reiseschecks, Schecks, Solawechsel und bestimmte Zahlungsanweisungen
  • Rohstoffe, die im Verhältnis zu ihrem Volumen einen hohen Wert aufweisen; das sind Münzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent und Goldbarren, -nuggets oder -klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundsätzlich keine, jedoch bei Bedarf Unterlagen über

  • den Mitführenden,
  • den Eigentümer,
  • den Empfänger,
  • die wirtschaftliche Herkunft und
  • den Verwendungszweck der Barmittel

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung müssen Sie direkt bei der Ein- oder Ausreise abgeben.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Online-Verfahren: nein
  • Schriftform erforderlich:
    • bei Barmitteln und Grenzübertritt in ein oder aus einem Drittland: ja
    • in anderen Fällen: nein
  • persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Voraussetzungen

  • Sie reisen aus einem Drittland nach Deutschland ein, aus Deutschland in ein Drittland aus oder durch Deutschland durch und
  • Sie führen Barmittel im Gesamtwert von EUR 10.000 oder mehr mit sich.

Verfahrensablauf

Auf Ihrem Reiseweg in ein oder aus einem Drittland, müssen Sie Barmittel von EUR 10.000 oder mehr schriftlich anmelden:

  • Barmittel melden Sie schriftlich bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle an.
  • Nutzen Sie dazu das Formular „Anmeldeerklärung für Barmittel“. Sie können das Formular auf Deutsch und Englisch über die Internetseite des Zolls herunterladen.
  • Das ausgefüllte Formular geben Sie beim Grenzübertritt an der Zollstelle, bei einem Zollbediensteten ab.
  • Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach Schaltern, bei denen Sie die Anmeldung abgeben können.
  • Reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland ein, dürfen Sie den grünen Ausgang nicht benutzen, sondern müssen die Anmeldung im roten Ausgang abgeben.
  • Achten Sie darauf, dass das Anmeldeformular und gegebenenfalls die zusätzlich verwendeten Blätter unterschrieben sind, wenn Sie diese dem Zoll vorlegen.
  • Der Zoll prüft Ihre Angaben. Gegebenenfalls müssen Sie geeignete Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.
  • Wenn Ihre Auskünfte und Angaben ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, können Sie die Reise ungehindert mit Ihren Zahlungsmitteln fortsetzen.
  • Falls Grund zu dieser Annahme besteht, darf der Zoll die Barmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Fristen sicherstellen, um die Herkunft oder den Verwendungszweck aufzuklären.

Hinweis: Bei den Kontrollen darf der Zoll das Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüfen. Wenn anzunehmen ist, dass Sie Barmittel unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch körperlich durchsuchen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens mehrere Minuten. Ergeben sich Annahmegründe, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, könnte diese auch mehrere Stunden betragen.

Fachlich freigegeben am

01.03.2021