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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent beantragen

Leistungsnummer: 99018139001000

Urheber

Volltext

Die Berufsbezeichnungen der Anästhesietechnische Assistentin (ATA) und des Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass Sie diese Berufsbezeichnung nur führen dürfen, wenn Ihnen dazu die Erlaubnis erteilt wurde.

Die Erlaubnis erhalten Sie, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sie beantragen die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie die staatliche Prüfung abgelegt haben. Wenn Sie die Berufsqualifikation außerhalb von Deutschland erworben haben, beantragen Sie die Anerkennung sowie die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie arbeiten wollen.

Ansprechpunkt

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Tel.: 04131/15-0

E-Mail: 4SL3@ls.niedersachsen.de (Funktionspostfach)

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie:

  • nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Anästhesietechnische Assistentin oder als Anästhesietechnischer Assistent bestanden haben
    • oder Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt wurde
  • zuverlässig sind
  • gesundheitlich geeignet sind
  • über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

Kosten



  • Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gebühr: Mindestens 53,00 EUR, höchstens 600,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 3 — 4 Monat(e)
    • Die Bearbeitungsdauer variiert. Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet. Die gesetzlichen Bearbeitungsfristen werden eingehalten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Niedersachsen: kein Widerspruch zulässig. Klage vor dem  Verwaltungsgericht Hannover

Leonhardtstraße 15

30175 Hannover

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Referat 104 - Pflege, Heimaufsicht

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben