Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Volltext
Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Produkt mit Deklaration
- Untersuchungszeugnis
- Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
- Angaben zum Exportland und Exportdatum
Frist
Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
- jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
Gemäß ALLGO Kostentarif Ziffer 34.5 betragen die Gebühren 30,00 bis 500,00 Euro.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben