Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen
Leistungsnummer: 99027003026001
Urheber
Volltext
Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.
Voraussetzungen
Ein Kind wurde auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge geboren.
Anzeigeverpflichtete (gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes) sind:
der sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wenn die Eltern verhindert sind.
Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.
Erforderliche Unterlagen
Bei miteinander verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung
Alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille,
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern,
eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.
Frist
Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.
Verfahrensablauf
- Der sorgeberechtigte Elternteil oder, im Verhinderungsfall, eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
- Der Schiffsführer oder der die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet die Geburtsanzeige an das Standesamt I in Berlin weiter.
- Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.
- Beim Standesamt I in Berlin erfolgt die Registrierung im Geburtenregister.
- Bestellte (Geburts-) Urkunden können zugesandt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ansprechpunkt
Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.
zuständig: Standesamt I in Berlin
Zuständige Stelle
Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.
zuständig: Standesamt I in Berlin
Kosten
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.
Rechtsbehelf
nicht vorhanden