Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
Leistungsnummer: 99102012002001
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen - die sog. Grundsteuer A. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Flächen (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) erfolgt bundeseinheitlich in allen Ländern nach den bundesgesetzlichen Regelungen.
Auf der Grundlage der von den Eigentümerinnen und Eigentümern mit der Grundsteuererklärung übermittelten Daten stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens fest. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten einen Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt. Der ermittelte Grundsteuerwert wird in einer nächsten Stufe mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das ergibt den Grundsteuermessbetrag. Die Eigentümerinnen und Eigentümern erhalten vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid.
Die zuständige Stelle beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuerwert und einen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer A. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, gegebenenfalls aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen. Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig.
Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage
- Bewertungsgesetz (BewG) (bis 31.12.2024)
- Grundsteuergesetz (GrStG)
- Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)
- Abgabenordnung (AO)
- Haushaltssatzung unter Haushalt
- 37-2016 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wolfenbüttel (Hebesatzsatzung) vom 19. Oktober 2016
Formulare
Rechtsbehelf
Grundsteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt (Wolfenbüttel)
Grundsteuerbescheid (als Folgebescheid für den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes):
- Klage vor dem Verwaltungsgericht (Braunschweig)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalZuständige Stelle
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben