Hauptarbeitgeber zuordnen
Leistungsnummer: 99102036011011
Volltext
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer neuen Arbeitgeberin/Ihrem neuen Arbeitgeber.
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
keine
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Finanzministerium/ Landesamt für Steuer Niedersachsen