Heimaufsicht über Heime für Volljährige behinderte Menschen
Leistungsnummer: 99060012000000
Volltext
Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Heimen der Eingliederungshilfe?
Im Rahmen der Heimaufsicht führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie neben den Prüfungs- und Kontrollaufgaben eine umfassende Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten für Bewohner(innen), Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecher und Betreiber der Heime durch. Außerdem können sich Personen und Betreiber, die die Schaffung von Heimen anstreben oder die derartige Heime betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der Heime beraten lassen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des
Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
.
Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie