Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung
Volltext
Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Sachkunde des Antragstellers
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Kosten
- Gebühr: Mindestens 12,00 EUR, höchstens 2060,00 EUR. (Vorkasse: nein)