Lizenz für Postdienstleistungen: Anzeige - Änderung der Gesellschaftsverhältnisse einer Kapitalgesellschaft
Volltext
Der Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen stellt eine Änderung der Gesellschaftsverhälrnisse einer Kapitalgesellschaft dar.
Jeder, der durch den Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen einer für Postdienstleistungen lizensierten Kapitalgesellschaft über mehr als zehn vom Hundert der Aktien oder Geschäftsanteile der Gesellschaft verfügt, hat dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.
Weitere Informationen zum Thema »Lizenz für Postdienstleistungen«:
- Lizenz für Postdienstleistungen: Anzeige - bei Fortführung durch Stellvertreter nach Tod des Lizenznehmers
- Lizenz für Postdienstleistungen: Übertragung
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Urheber
List-ID 809 (Positivliste 4.7; Stand: 01.07.2015)