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Reisepass Ausstellung

Leistungsnummer: 99085001012000

Volltext

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweis für eingebürgerte Antragsteller:

  • Der ausländische Reisepass muss zwingend vorgelegt werden. Sollte dieser eingezogen worden sein, lassen Sie sich bitte eine beglaubigte Kopie aushändigen.

Zur Online Terminvergabe

Anträge/Formulare

Die Stellung eines förmlichen Antrages ist nur durch den Antragsteller möglich. Dieser muss zwecks Identitätsprüfung zwingend dabei sein. Eine Vertretung durch Bevollmächtige ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

  • 4 Woche(n)

Kosten

  • Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: ja)
  • Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 21,00 EUR (Vorkasse: nein)