Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Unternehmenskarte: Ersatz - wegen Diebstahl oder Verlust

Leistungsnummer: 99084013000000

Leistungsbeschreibung

Bei Diebstahl oder Verlust der Unternehmenskarte ist die Ausstellung einer Ersatzkarte möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Fall eines Diebstahls ist der zuständigen Stelle eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen. Erst danach kann eine neue Unternehmenskarte beantragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die neue Unternehmenskarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.

Der Antrag stellenden Person wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Unternehmenskarte ausgehändigt.

Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Unternehmenskarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Unternehmenskarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wiederaufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung