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Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung in der ersten juristischen Prüfung beantragen

Leistungsnummer: 99019058007000

Urheber

Volltext

Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung im Land Niedersachsen erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. 

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung werden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Notenverbesserung zugelassen und zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und im Falle des Bestehens der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung geladen. Sofern Sie im Prüfungsverfahren eine bessere Note erzielen, als in Ihrem ersten Versuch, wird ein neues Zeugnis über das Bestehen der Pflichtfachprüfung ausgestellt. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der Feststellung des bisherigen Ergebnisses.

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Justizministerium

- Landesjustizprüfungsamt -

Fuhsestraße 30

29221 Celle

landesjustizpruefungsamt@mj.niedersachsen.de

05141/5939-0

Voraussetzungen

Sie haben die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Versuch erfolgreich abgelegt.

Sie müssen den Zulassungsantrag zur Notenverbesserung binnen eines Jahres nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung
  • Zeugnis zum Nachweis der Hochschulreife
  • Handschriftlicher Lebenslauf
  • Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen
  • 1. Grundlagenschein

    2. Zwischenprüfung

    3. Übungen für Fortgeschrittene

    4. Fremdsprachenschein

    5. Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein

    6. Schlüsselqualifikation

    7. Praktika

    8. Studienverlaufsbescheinigung

  • ggfs. Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

Sie müssen die Nachweise im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen. Die Geburtsurkunde können Sie in einfacher Kopie einreichen.

Kosten

  • Für das Prüfungsverfahren wird eine Gebühr von 160,00 ¤ erhoben. Sollten Sie Ihren ersten Prüfungsversuch als Freiversuch (V/F) bestanden haben, fällt die genannte Gebühr nicht an.

    Gebühr: 160,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Die Meldezeiträume (fünf Monate vor dem Klausurdurchgang) sind auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamtes für das aktuelle und das folgende Jahr veröffentlicht.

Den Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung können Sie erst nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Erstversuchs und nur innerhalb eines Jahres stellen

Bearbeitungsdauer

Die Klausuren werden in vier Durchgängen pro Jahr geschrieben (Januar, April, Juli, Oktober)

Der Meldezeitraum ist vorgegeben und endet jeweils fünf Monate vor dem Klausurdurchgang.

Änderungen und Rücknahmen des Zulassungsantrages sind bis zum Zugang des Zulassungsbescheides möglich.

Der Zulassungsbescheid wird circa zwei Monate vor den schriftlichen Aufsichtsarbeiten versandt.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Der Zulassungsantrag ist schriftlich nach dem auf der Internetseite bereitgestellten Formular einzureichen.

Rechtsbehelf

Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium