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Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen Erteilung

Leistungsnummer: 99015005001000

Leistungsbeschreibung

Die Zustimmung zur Kündigung ist erforderlich für ordentliche, außerordentliche Kündigungen und Änderungskündigungen sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Kündigung wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit auf Zeit bzw. teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung auf Zeit.

Die beabsichtigte Kündigung kann erst ausgesprochen werden, wenn die Zustimmung des der zuständigen Stelle erteilt und der Bescheid zugestellt wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erteilung der Zustimmung erfolgt durch das Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beschäftigungsbetriebes.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Umfangreiche Informationen und Antragsformulare stehen Ihnen auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zur Verfügung.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung ist schriftlich bei zuständigen Stelle einzureichen.