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Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte

Leistungsnummer: 99134018080000

Volltext

Betriebe mit Interesse an betrieblicher Gesundheitsförderung können sich an eine Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:

  • Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
  • Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil
  • Überbetriebliche Vernetzung und Beratung

Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch

  • eigene Fachkräfte
  • sowie finanzielle Förderung.

Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.

Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.

Verfahrensablauf

Nach der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und der Beantragung von Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt die Umsetzung im Betrieb.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.07.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

Nicht angegeben

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Krankenkasse.

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Nicht angegeben

Kosten

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Frist

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Bearbeitungsdauer

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Rechtsbehelf

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Krankenkasse.