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Bewohnerparkausweis Erteilung

Leistungsnummer: 99108001001000

Leistungsbeschreibung

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Geltungsbereich Bewohnerparkausweis

  1. Karte Geltungsbereich Bewohnerparkausweis

    © Stadt Wolfenbüttel

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder dem Landkreis, in deren Bereich sich Ihr Wohnsitz befindet.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Führerschein und Nutzungserlaubnis, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht die Fahrzeughalterin/der Fahrzeughalter lt. Zulassungsbescheinigung I ist
  • bei Wohngemeinschaft: Mietvertrag
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
  • der alte Bewohnerparkausweis, falls vorhanden
  • Nutzungserlaubnis des Halters, falls Sie nicht selbst der Halter des einzutragenden Kraftfahrzeugs sind

Formulare

Welche Gebühren fallen an?

30,70 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bewohnerparkausweis ist auf 1 Jahr befristet.

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

  • gemeldet mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Bewohnerparkausweisgebiet,
  • es ist kein weiterer Bewohnerparkausweis im Haushalt vorhanden (z. B. für ein anderes Kennzeichen, einen anderen Antragssteller usw.) und
  • ein Stellplatz oder eine Garage im Bewohnerparkgebiet ist weder gemietet, gepachtet, gekauft, noch sonst irgendwie zur Nutzung überlassen