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Erlaubnis für eine Embryo-Entnahmeeinheit oder Besamungsstation beantragen

Leistungsnummer: 99110016005000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie auf dem Gebiet der Tierzucht eine Embryo-Entnahmeeinheit oder eine Besamungsstation betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

Die Erlaubnis gilt für die jeweilige Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation mit ihren Betriebsteilen sowie für die von der zuständigen Behörde genehmigte Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt.

Diese Erlaubnis kann bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie benötigen die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Bearbeitungsdauer

Anträge / Formulare

Sie können den Antrag sowohl online als auch schriftlich stellen.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung (Bekanntgabe) Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular online aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. 
  • Alternativ können Sie einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die LWK Niedersachsen senden. 
  • Abnahme der zukünftigen Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation als Vor-Ort-Besichtigung zzgl. evtl. notwendiger Umbaumaßnahmen
  • Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Räumlichkeiten den Vorgaben der Samenverordnung entsprechen, wird die Erlaubnis erteilt.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Erlaubnis, wenn

  • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder einen vertraglich an die Embryo-Entnahmeeinheit bzw. Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
  • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
  • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen bzw. Embryonen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
  • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.
     

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

  • Gebühr: 90,00 - 3000,00 Euro

Was sollte ich noch wissen?