Geburtsurkunde Ausstellung
Leistungsnummer: 99027002012000
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
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Formulare
Rechtsgrundlage
Gebühren
- Gebühr: 70,00 Euro
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland - Gebühr: 15,00 Euro
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 7,50 Euro
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde